Österreichs Pensionssystem steht vor dem größten Umbau seit Jahrzehnten. Die Reform ab 2026 setzt auf flexible Übergänge statt höheres Pensionsalter.
Die Pensionsreform, die ab 2026 in Kraft tritt, wird das Arbeitsleben in Österreich grundlegend verändern. Ziel der umfassenden Maßnahmen ist es, Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten, da die Pensionsausgaben den größten Posten im Staatshaushalt darstellen. Angesichts steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten wäre das bisherige System langfristig nicht finanzierbar.
„Das ist die größte Pensionsreform seit der Regierung Schüssel, die wir umsetzen, um die langfristige finanzielle Nachhaltigkeit und Stabilität des Pensionssystems zu sichern“, betont ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Trotz Drängens der Industrievertreter bleibt das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren unangetastet – niemand muss also bis 70 arbeiten. Stattdessen soll das tatsächliche Pensionsantrittsalter angehoben werden.
Derzeit gehen Österreicherinnen und Österreicher deutlich früher in den Ruhestand als gesetzlich vorgesehen. Männer treten im Schnitt mit 62,3 Jahren ihre Pension an, Frauen mit 60,2 Jahren. Die neuen Regelungen greifen ab 1. Jänner 2026, wobei einige Änderungen bereits Mitte Mai gesetzlich verankert wurden – darunter die Anhebung des Frühpensionsalters von 62 auf 63 Jahre.
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Nach Berechnungen der Regierung soll allein diese Maßnahme zusammen mit der Erhöhung der erforderlichen Versicherungsjahre auf 42 bereits im ersten Jahr Einsparungen von 120 Millionen Euro bringen. Bis 2029 sollen diese Einsparungen auf eine Milliarde Euro jährlich ansteigen. Experten weisen jedoch darauf hin, dass die Einsparungen hauptsächlich mittelfristig wirken: Ein späterer Pensionsantritt senkt zwar kurzfristig die Ausgaben, führt aber langfristig zu höheren Pensionsleistungen, wenn Versicherte länger Beiträge einzahlen und dadurch höhere Ansprüche erwerben.
Neue Teilpension
Herzstück der Reform ist die neue Teilpension. Wer die Voraussetzungen für eine reguläre, Korridor-, Langzeit- oder Schwerarbeitspension erfüllt, kann schrittweise aus dem Berufsleben aussteigen. Die Arbeitszeit lässt sich um 25, 50 oder 75 Prozent reduzieren, wobei der entsprechende Anteil des Pensionskontos ausgezahlt wird. Bei einer Halbierung der Arbeitszeit erhält man beispielsweise 50 Prozent der Pension, während der Rest auf dem Pensionskonto verbleibt.
Dies wirkt sich positiv auf die spätere Vollpension aus, da weiterhin Beiträge aus dem Teilzeiteinkommen fließen. Parallel dazu wird die Altersteilzeit neu geregelt und mit dem Teilpensionssystem harmonisiert.
Finanzielle Anreize
Ab 2026 kann die Altersteilzeit nur noch bis zum Beginn des Pensionsanspruchs in Anspruch genommen werden – maximal drei statt bisher fünf Jahre. Zusätzliche Nebenjobs während der geförderten Altersteilzeit werden künftig untersagt, sofern sie nicht bereits ein Jahr zuvor regelmäßig ausgeübt wurden. Übergangsregelungen gelten bis 2028, danach wird strenger kontrolliert.
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Die Reform bringt nicht nur Einschränkungen, sondern auch finanzielle Anreize für längeres Arbeiten. Ein Monitoring-System soll die Beschäftigungssituation der über 60-Jährigen evaluieren und Verbesserungen sicherstellen, einschließlich Weiterbildungsmöglichkeiten.
Besonders attraktiv: Wer im Pensionsalter weiterarbeitet, soll künftig von einem fixen Endsteuersatz von 25 Prozent auf Pensionseinkommen profitieren.
Die Einführung der Teilpension und die Einschränkung der Altersteilzeit sollen das tatsächliche Pensionsantrittsalter erhöhen und Menschen länger im Erwerbsleben halten. Nach Regierungsprognosen führt dies bis 2027 zu Einsparungen von rund 400 Millionen Euro. Wirtschaftsexperten weisen jedoch darauf hin, dass die tatsächliche Wirkung auf die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems begrenzt bleibt.
Die demografischen Herausforderungen – insbesondere die steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten – werden weiterhin einen hohen Finanzierungsbedarf verursachen.
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