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Regierung macht ernst

Ab 2026: Das ist das neue Pensions-Modell

PENSION, GELD
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Die Pensionskosten gelten unter Experten als größte Hürde bei der Sanierung des Staatshaushalts. Der demografische Wandel verschärft die Situation: Die Bevölkerung altert, während weniger junge Arbeitskräfte nachrücken. Die Regierung setzt daher auf Maßnahmen, um die Erwerbstätigkeit zu verlängern und das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. Derzeit gehen Österreicher deutlich früher in Pension als gesetzlich vorgesehen – Männer mit durchschnittlich 62,3 Jahren und Frauen mit 60,2 Jahren, obwohl das Regelpensionsalter bei 65 Jahren liegt.

Als erste Maßnahme wird das Antrittsalter für die Korridor- bzw. Frühpension (vorzeitiger Pensionsantritt mit Abschlägen) schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben. Der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich bereits in der Begutachtungsphase. Nun folgt als zweiter Schritt die Einführung der Teilpension. Der Gesetzesentwurf dazu soll diese Woche in Begutachtung gehen und noch im Sommer beschlossen werden. Die Umsetzung ist für den 1. Jänner 2026 geplant.

Flexibles Teilpensionsmodell

„Die Teilpension ist eine wichtige Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen länger gesund im Erwerbsleben zu halten“, erklärte SP-Arbeitsministerin Korinna Schumann bei der Vorstellung des Konzepts. Das neue Modell bringt mehr Flexibilität ins Pensionssystem, indem es ermöglicht, bei Erreichen des Pensionsanspruchs nicht vollständig in den Ruhestand zu treten, sondern die Arbeitszeit zu reduzieren und nur einen Teil der Pension zu beziehen. Für das Teilzeit-Gehalt werden weiterhin Pensionsversicherungsbeiträge entrichtet, was die spätere Vollpension erhöht.

Das Teilpensionsmodell steht allen offen, die einen Pensionsanspruch erreichen – unabhängig davon, ob es sich um eine Früh-, Schwerarbeits- oder Alterspension handelt. Die Arbeitszeitreduktion ist in drei Stufen möglich: Bei einer Verringerung um 25 bis 40 Prozent erhält man 25 Prozent der Pensionskontogesamtgutschrift. Reduziert man die Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent, bekommt man 50 Prozent der Pension zusätzlich zum Teilzeitgehalt. Bei einer Arbeitszeitverkürzung von 61 bis 75 Prozent werden 75 Prozent der Pension ausgezahlt.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Modell: Bei einem Frühpensionsanspruch mit 63 Jahren und einer Gesamtpension laut Pensionskonto von 3.000 Euro würde bei einer Arbeitszeitreduktion um 50 Prozent eine Teilpension aus 50 Prozent des Pensionskontos gebildet. Nach Abzug der Abschläge von 5,1 Prozent pro Jahr – in diesem Fall 10,2 Prozent für die zwei Jahre bis zum Regelpensionsalter 65 – ergibt sich eine Teilpension von 1.347 Euro. Das monatliche Gesamteinkommen setzt sich dann aus dieser Teilpension und dem halben Erwerbsgehalt zusammen.

Altersteilzeit-Anpassung

Das Konzept verfolgt das Ziel, die Berufstätigkeit zu verlängern und gleichzeitig einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Ein zusätzlicher Anreiz liegt in der Aufbesserung der späteren Vollpension. „Die Teilpension trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und sie bringt eine höhere Pension“, fasst Ministerin Schumann zusammen. Die tatsächliche Inanspruchnahme bleibt abzuwarten. VP-Klubchef August Wöginger rechnet mit „einigen tausend“ Teilnehmern.

Parallel zur Einführung der Teilpension wird das bestehende Modell der Altersteilzeit eingeschränkt, das unter anderem von AMS-Chef Johannes Kopf als zu kostspielig kritisiert wurde. Die maximale Dauer der Altersteilzeit wird von fünf auf drei Jahre verkürzt, wobei Übergangsregelungen bis 2028 gelten. Das Sozialministerium spricht von einer „Harmonisierung“ beider Systeme: Die Altersteilzeit soll nur noch bis zum möglichen Eintritt in die Teilpension genutzt werden können.

Zwei Beispiele veranschaulichen die Neuregelung der Altersteilzeit: Eine 60-jährige Person mit Anspruch auf Korridorpension mit 63 Jahren kann Altersteilzeitgeld für drei Jahre bis zum Erreichen dieses Anspruchs beziehen.

Eine 62-jährige Person ohne Anspruch auf Korridorpension erhält Altersteilzeitgeld für drei Jahre bis zum Regelpensionsalter von 65 Jahren.

Kosten und Einsparungen

Mit der Reform verbindet die Regierung konkrete finanzielle Erwartungen. Das Sozialministerium rechnet mit rund 10.000 Personen pro Jahr, die ab 2026 die neue Teilpension in Anspruch nehmen werden – deutlich weniger als die aktuell etwa 36.500 Menschen, die die Altersteilzeit nutzen. Durch die schrittweise Anhebung des Antrittsalters für die Korridorpension von 62 auf 63 Jahre und die Erhöhung der erforderlichen Versicherungsjahre von 40 auf 42 sollen bis 2029 jährlich rund eine Milliarde Euro eingespart werden.

Die kombinierte Reform von Teilpension und Altersteilzeit wird nach Regierungsberechnungen Einsparungen von 197 Millionen Euro im ersten und 402 Millionen Euro im zweiten Jahr bringen, da Menschen länger im Erwerbsleben bleiben sollen. Die Blockzeitvariante der Altersteilzeit bleibt bis zum gesetzlichen Auslaufen unverändert bestehen.

Während die bisherige Altersteilzeit vor allem von Arbeitnehmern genutzt wurde, um früher faktisch in Pension zu gehen, wird die Teilpension als Win-win-Modell bewertet: Sie macht längeres Arbeiten attraktiver und erhöht gleichzeitig durch die weiteren Beitragszeiten die spätere Vollpension. Die Teilpension steht allen offen, die Anspruch auf Alterspension, Korridorpension oder Erwerbsunfähigkeitspension haben.

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Arbeitsmarktexperten loben das neue Pensionsmodell als Schritt in die richtige Richtung. „Wir brauchen flexible Lösungen, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen“, sagt Johannes Kopf, Leiter des AMS. Ob die Maßnahmen allerdings ausreichen, um die Gesamtkosten des Systems langfristig in den Griff zu bekommen, bleibt abzuwarten.