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SCHARFE KONTROLLEN

Strafkatalog: So teuer werden Lockdown-Verstöße

Symbolbilder (FOTOS: iStockphotos)

Ab Dienstag Mitternacht gibt es in Österreich einen erneuten Lockdown inklusive Ausgangsbeschränkungen. Wer gegen diese verstößt, den kann das sehr teuer zu stehen kommen!

Kompromisslose Kontrollen in ganz Österreich: Ab Dienstag, 0 Uhr, rückt die Polizei von Vorarlberg bis ins Burgenland aus, um die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen rigoros zu ahnden und Corona-Sünder zu bestrafen. Bis zu 1.450 Euro können fällig werden, wenn man sich nicht an die Bestimmungen hält. Hier der Strafenkatalog…

Ab morgen Dienstag wird das Leben der Österreicher massiv eingeschränkt. Im Vergleich zum Frühling gibt es neben weniger strikten Maßnahmen aber auch einige Verschärfungen. Die einschneidendste Regelung im Strafkatalog zum Lockdown ist wohl die Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr.

Und diese soll auch intensiv kontrolliert werden, wie Innenminister Karl Nehammer bereits am Samstag ankündigte. Der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit sowie die Landespolizeidirektionen haben bereits „ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Kontrolle“ ausgeareitet, um zu gewährleisten, dass die Regeln eingehalten werden. 

„Die Polizei ist Partner der Menschen in diesem Land. Aber Menschen, die notwendige Beschränkungen missachten, müssen sich auch der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein.“

Innenminister Karl Nehammer

Konkret umfasst der Strafkatalog folgende Verstöße und Strafzahlungen:
Maskenverweigerer: Wer das Tragen einer Maske verweigert, muss mindestens 25 Euro zahlen.
Mindestabstand ignorieren: Bei der Verletzung des Mindestabstands ist mit einer 50 Euro Strafe zu rechnen.
Ausgangssperren missachten: Bis zu 1.450 Euro können für das Brechen der nächtlichen Ausgangssperren fällig werden. Noch höhere Strafen drohen Gastronomen.
Gastronomie:  Bei weiterem Offenhalten und damit Verstößen gegen den Lockdown sind demnach bis zu 30.000 Euro fällig.

„Dialog steht vor Deeskalation“
„Die Leitlinie für das Handeln der Polizei ist die 3D-Strategie: Der Dialog steht vor Deeskalation, und erst in letzter Konsequenz gibt es ein Durchgreifen“, gibt Innenminister Karl Nehammer die Marschroute der Beamten vor.

Rausgehen ist übrigens trotz der Ausgangssperre nach wie vor möglich, allerdings nur aus 5 Gründen: 
1. in Notfällen
2. zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Kindern
3. zur „Deckung der Grundbedürfnisse“, also etwa zum Einkaufen, aber auch wenn der Partner/ die Partnerin in einem anderen Haushalt lebt
4. für berufliche Zwecke sowie
5. ganz generell zur körperlichen und psychischen Erholung im Freien