Eine vernachlässigte Gastherme kann teuer werden – und das nicht nur im übertragenen Sinne. Was Mieter wissen müssen.
Wer seine Gastherme vernachlässigt, riskiert mehr als nur eine kalte Dusche – im schlimmsten Fall gefährdet er damit seine eigene Gesundheit. Regelmäßige Wartung ist deshalb keine Frage des Komforts, sondern der Sicherheit. Defekte oder verschmutzte Geräte können Kohlenmonoxid freisetzen, was zu einer ernsthaften Vergiftung führen kann. Zwar sind Thermen mit einem Sicherheitsschalter ausgestattet, der das Gerät bei Fehlfunktionen abschaltet – doch auch dieser Mechanismus muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Ein einwandfrei gewartetes Gerät arbeitet zuverlässig und senkt das Risiko eines Heizungsausfalls erheblich. Dazu kommt ein wirtschaftlicher Aspekt: Wer seine Therme vernachlässigt, zahlt drauf – denn schlecht gewartete Geräte verbrauchen mehr Gas. Regelmäßige Wartung schont damit nicht nur die Umwelt, sondern auch das Haushaltsbudget.
Rechtliche Pflichten
Die Wartungspflicht ist in Österreich rechtlich klar geregelt – sowohl im Mietrechtsgesetz als auch in den ÖVGW-Richtlinien G K71 und G K72 (Technische Regelwerke für Gasanlagen). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Geldstrafen von bis zu 7.300 Euro und verliert im Schadensfall möglicherweise jeden Anspruch auf Schadenersatz. Gemessen daran ist eine regelmäßige Wartung die weitaus günstigere Option.
Fachleute empfehlen, die Therme alle zwei Jahre warten zu lassen. Je nach Alter und Zustand des Geräts können jedoch kürzere Intervalle sinnvoll sein. Herstellerangaben sowie Installateurbetriebe geben darüber verlässlich Auskunft. Sowohl Hersteller als auch Installateure bieten zudem Wartungsverträge an, die die regelmäßige Betreuung des Geräts absichern.
Unter Wartung versteht man die Überprüfung der Betriebsfähigkeit sowie die Reinigung des Geräts, das Schmieren beweglicher Teile, den Austausch von Verschleißteilen und die Optimierung aller relevanten Einstellungen. Laut österreichischem Mietrechtsgesetz liegt die Wartungspflicht bei den Mieterinnen und Mietern – sie sind dafür verantwortlich, die Wartung zu organisieren, die Kosten zu tragen und bei mangelhafter Pflege entstandene Schäden selbst zu beheben. Alle Wartungsbestätigungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Kosten & Steuer
Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Erhaltung, also Reparaturen oder der Austausch des Geräts im Schadensfall. Diese Aufgabe obliegt dem Vermieter oder der Vermieterin – vorausgesetzt, die Mieterinnen und Mieter sind ihrer Wartungspflicht nachgekommen. Nach rund 15 Jahren hat eine Gastherme in der Regel ihr wirtschaftliches Lebensende erreicht; in solchen Fällen ersetzen Vermieterinnen und Vermieter das alte Gerät häufig durch ein energieeffizienteres Modell.
Stellt sich bei der Wartung ein Schaden heraus, sollte dieser schriftlich dokumentiert und umgehend an die Vermieterseite weitergeleitet werden. Thermenwartungen werden von Installateur-Fachbetrieben durchgeführt; viele Vermieterinnen und Vermieter arbeiten bereits mit einem fixen Betrieb zusammen. Die Kosten bewegen sich in der Regel zwischen 100 und 200 Euro, wobei Anfahrt, Arbeitszeit und gegebenenfalls anfallende Verschleißteile in die Kalkulation einzubeziehen sind. Es gibt auch Anbieter die eine Thermenwartung Wien zu Fixpreisen anbieten.
Für Privatpersonen in Österreich sind Wartungskosten steuerlich grundsätzlich nicht absetzbar. Eine Ausnahme gilt, wenn die Wohnung auch beruflich genutzt wird. In diesem Fall empfiehlt sich eine Rückfrage beim Kundenservice des Finanzamts oder bei einer Steuerberaterin beziehungsweise einem Steuerberater.
Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Wartung im Sommer durchführen – so entfällt der Zeitdruck, und bei allfälligen Reparaturen muss man nicht auf die Heizung verzichten, wenn man sie am dringendsten braucht.