Nächtliche Technomusik, ein verzweifelter Nachbar und ein tödlicher Schuss – in Wien-Donaustadt endete ein Lärmstreit in einer Bluttat, die nun vor Gericht kommt.
In Wien-Donaustadt eskalierte ein lange schwelender Nachbarschaftskonflikt mit tödlichem Ausgang. Regelmäßig dröhnte Technomusik, darunter der bekannte Hit „L’Amour Toujours“, aus der Gemeindewohnung des 50-jährigen Heinz R. im Josef-Bohmann-Hof – vorwiegend zu nächtlichen Stunden. Sein 33-jähriger Nachbar aus dem Iran hatte wiederholt um Ruhe gebeten, erntete dafür jedoch nur Beleidigungen. In einem Fall war sogar seine Fußmatte in Brand gesetzt worden, ohne dass die Ermittlungen Ergebnisse brachten.
Die Situation eskalierte am 11. Oktober um 3 Uhr morgens. Der iranische Nachbar klopfte erneut an die Tür des als „Techno-Heinz“ bekannten Mannes – mit fatalen Folgen. Der 50-jährige IT-Lehrling, der nach eigenen Angaben tagsüber sechs Liter Rotwein konsumiert hatte, schlug dem Nachbar unvermittelt ins Gesicht. Anschließend zog der Hobby-Sportschütze seinen Taurus-Revolver und feuerte aus etwa 85 Zentimetern Distanz in den Oberkörper des Opfers, das noch im Treppenhaus verblutete.
Verhalten nach Tat
Laut Anklageschrift versuchte der stark alkoholisierte Täter zunächst, ein Taxi statt der Polizei zu rufen. Gegenüber Beamten des Wachzimmers in der Wagramer Straße äußerte er: „Ich habe ihn umgebracht. Das gehört ihm eh.“ Zeugenberichten zufolge soll er auch fremdenfeindliche und nationalsozialistische Parolen von sich gegeben haben. Zwischenzeitlich behauptete er zudem, das Opfer für einen Einbrecher gehalten zu haben.
Anstehender Prozess
Der 50-Jährige mit „völlig verpfuschtem Leben“, wie es im Bericht heißt, muss sich demnächst vor einem Geschworenengericht am Wiener Landesgericht verantworten. Seine Verteidigerin Astrid Wagner steht vor der schwierigen Aufgabe, die Notwehr-Behauptung ihres Mandanten glaubhaft zu machen. Heinz R. beharrt darauf, dass das Opfer bei der Konfrontation ein Messer in der Hand gehalten habe – eine Waffe, die allerdings nie aufgefunden wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft hat in diesem erschütternden Fall nun Mordanklage erhoben.