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Urteil

Falscher Jemen-Doktor: So fielen Opfer auf die Liebesfalle herein

Falscher Jemen-Doktor: So fielen Opfer auf die Liebesfalle herein
(Istockphoto: Arzt)
2 Min. Lesezeit |

Falsche Liebe, echte Verluste: Ein nigerianisches Duo soll mit der Masche des verliebten UNO-Arztes knapp 400.000 Euro erbeutet haben. Nur eine Angeklagte wurde verurteilt.

Zwei Nigerianer standen am Donnerstag wegen mutmaßlichen Love-Scam-Betrugs vor dem Landesgericht Korneuburg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, als Teil eines internationalen Netzwerks rund 400.000 Euro erschlichen zu haben. Nach kurzer Verhandlung fällte das Gericht sein Urteil: Die 26-jährige Angeklagte erhielt eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten, während ihr 48-jähriger Mitangeklagter freigesprochen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Betrüger nutzten eine klassische Love-Scam-Methode: Ein Komplize gab sich auf Facebook als im Jemen stationierter UNO-Arzt aus und täuschte romantisches Interesse vor. Nach Aufbau einer emotionalen Bindung bat er die Frauen um finanzielle Hilfe, angeblich um aus einer Notlage befreit zu werden. Die Masche war erfolgreich.

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Hohe Schadenssumme

Zwischen März und September 2025 verloren zwei Frauen aus Gänserndorf in Niederösterreich und dem Innviertel in Oberösterreich insgesamt 397.825 Euro. Das Geld wurde teils überwiesen, teils persönlich übergeben.

Die jüngere Angeklagte soll in Wiener Neustadt viermal Bargeld entgegengenommen haben, wobei einzelne Übergaben mehr als 30.000 Euro umfassten. Der 48-Jährige soll in Wien ein Paket mit 30.000 Euro abgeholt haben. Beide stritten die Vorwürfe ab, doch die Ermittler präsentierten belastendes Material aus ausgewerteten Handydaten.

Unterschiedliche Lebensumstände

Die Verteidigung beider Angeklagten übernahm der Wiener Strafverteidiger Roland Friis.

Die 26-Jährige, die sich selbst als Prostituierte mit einem monatlichen Einkommen von 6.000 Euro bezeichnete, befand sich bereits in Untersuchungshaft. Der 48-jährige Mitangeklagte lebt von Sozialhilfe und ist unterhaltspflichtig für zwei Kinder.

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KO KOSMO-Redaktion
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