Sonne, Strand und Straßenregeln: Während die Österreicher bereits ihre Mittelmeerurlaube für 2025 planen, lauern einige Verkehrsfallen auf dem Weg ins Urlaubsparadies.
Auch im kommenden Jahr zieht es die Mehrheit der Österreicher ans Mittelmeer. Laut aktuellen Daten des ÖAMTC Reisemonitoring 2025 planen sechs von zehn Befragten ihren Sommerurlaub am Meer zu verbringen. Die traditionellen Urlaubsdestinationen Italien und Kroatien führen dabei die Beliebtheitsskala an. ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek gibt wertvolle Hinweise, damit der Urlaub im Süden nicht durch vermeidbare Probleme getrübt wird.
In Norditalien hat sich das Mautsystem auf einigen Autobahnabschnitten grundlegend verändert. Rund um Mailand funktionieren die Strecken A36, A59 und A60 ausschließlich mit elektronischer Mauterfassung im „Free Flow System“. Eine Barzahlung an klassischen Mautstationen ist dort nicht mehr möglich. Urlauber können sich entweder vorab auf der Website des Autobahnbetreibers registrieren oder die Gebühren bis zu 15 Tage nach der Nutzung nachträglich begleichen.
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Praktisch: Der ÖAMTC Routenplaner unter www.oeamtc.at/routenplaner ermöglicht eine Vorabberechnung sowohl der Maut- als auch der Treibstoffkosten.
Mautsysteme beachten
Auf kroatischen Autobahnen gilt durchgehend Mautpflicht für alle Kraftfahrzeuge. Das System funktioniert mit Tickets, die bei der Auffahrt gezogen und beim Verlassen bezahlt werden müssen. Die Gebührenhöhe variiert je nach zurückgelegter Strecke und Fahrzeugtyp. Bezahlt werden kann in bar oder mit Kredit- bzw. Bankomatkarte.
„Wer über Slowenien nach Kroatien reist, sollte unbedingt an die digitale slowenische Autobahn-Vignette denken“, betont die Reiseexpertin. „Diese kann bereits vor Reisebeginn erworben werden, was Staus und Wartezeiten an den Grenzen reduziert.“
In italienischen Städten stellen die „Zona traffico limitato“ (verkehrsberuhigte Zonen) eine Herausforderung für Autofahrer dar. „In diesen verkehrsberuhigten Zonen gilt grundsätzlich ein Einfahrverbot. Wer ohne Sondergenehmigung einfährt, riskiert Strafen von rund 100 Euro„, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „Liegt die gebuchte Unterkunft innerhalb einer solchen Zone, muss rechtzeitig über das Hotel eine temporäre Einfahrtsberechtigung beantragt werden.“
Das Parken ohne gültiges Ticket kann in Kroatien besonders kostspielig werden. Der ÖAMTC berichtet von Clubmitgliedern, die noch Jahre später hohe Forderungen erhalten haben, weil sie im Urlaub ohne Parkschein geparkt hatten. Daher ist genaue Information vor Ort unerlässlich.
„Generell empfiehlt es sich, alle Belege von Maut- und Parkgebühren mindestens fünf Jahre aufzubewahren – entweder in Papierform oder digital eingescannt“, rät Polasek.
Lokale Vorschriften
Bei der Mitnahme von Fahrrädern auf Heckträgern ist das Anbringen einer Warntafel erforderlich, um den Transport vorschriftsmäßig durchzuführen.
In Kroatien unterliegt das Camping strengen Regelungen. Das sogenannte „Freie Stehen“ oder Wildcamping ist ausnahmslos verboten. Übernachtungen mit Wohnmobilen oder Zelten sind ausschließlich auf offiziell ausgewiesenen Camping- und Stellplätzen gestattet.
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Ein weiterer wichtiger Unterschied zu Österreich: In Kroatien und Slowenien müssen Fahrzeuge mit Anhänger zwei Warndreiecke mitführen.
In Italien ist die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer 2025 besonders streng geregelt: Bereits beim ersten Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro, beim zweiten Mal bis zu 1.400 Euro sowie ein Führerscheinentzug für drei Monate. Die italienischen Behörden kontrollieren diese Vorschrift verstärkt, weshalb die Verwendung von Freisprechanlagen dringend empfohlen wird, um hohe Strafen zu vermeiden.
In Kroatien gelten für Autofahrer unter 25 Jahren reduzierte Tempolimits: Auf Landstraßen sind maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h erlaubt. Auch österreichische Lenkerinnen und Lenker unter 25 Jahren sollten sich an diese Vorgaben halten, um Probleme mit den Behörden zu vermeiden.
Wer Sand und Muscheln als Erinnerungsstücke von italienischen Stränden mitnehmen möchte, sollte vorsichtig sein. Laut dem italienischen Fremdenverkehrsamt ENIT verbietet das staatliche Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) die Entnahme dieser natürlichen Ressourcen.
In Kroatien stehen bestimmte Muschel- und Meeresschneckenarten unter Schutz und dürfen nicht als Souvenirs mitgenommen werden. Auch für unverarbeiteten Trüffel wird eine spezielle Ausfuhrgenehmigung benötigt“, informiert die ÖAMTC-Reiseexpertin.
Detaillierte Informationen zu erlaubten und verbotenen Souvenirs finden Interessierte unter www.oeamtc.at/verbotene-souvenirs.