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Versteuerung von Börsengewinnen in Österreich: Worauf Sie unbedingt achten müssen

Börse
FOTO: iStockphoto

Natürlich gehört das Steuerrecht eher zu den komplizierten Sachverhalten. Denn das Recht für Steuern ist überfrachtet mit Begrifflichkeiten, die Du wahrscheinlich noch nie gehört hast und äußerst komplex aufgebaut. Jedoch sollte man sich damit befassen, zum beispiel auch wenn man sich online am Forex-Handel auf nextmarkets beteiligt.

Begriffe wie Quellensteuer, Kapitalertragssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen können für Laien ganz schön verwirrend sein. Doch klar ist: Wenn Du Geld anlegst und dadurch Zinsen bekommst, Erträge erwirtschaftest und Dividenden erzielst, dann musst du diesen Gewinn versteuern. Jetzt fragst du dich sicher, wie das mit der Versteuerung hier funktioniert und welche Form der Steuern und in welcher Höhe sind diese fällig, wenn in Österreich Erträge aus Kapital erzielt worden? Es ist sehr nützlich, sich in diesem Themenbereich ein bisschen auszukennen, damit du eventuelle Doppelbesteuerung vermeidest und keinen Ärger mit dem Finanzamt riskierst.

Die Kapitalertragssteuer ist in Österreich ein fester Teil im Gesetz zur Einkommenssteuer. Abgekürzt wird diese KESt. Die besagte Steuer wird auf jeden Ertrag fällig, der aus Kapitalanlagen entstanden ist. Dies bedeutet, dass die Gewinne aus Aktiengeschäften von den Anlegern versteuert werden müssen. Diese Gewinne aus Aktien werden auch Dividenden genannt. Das Konzept der Kapitalertragssteuer basiert auf dem Prinzip der Abgeltungssteuer. Dies bedeutet, dass die Bank oder der Broker, der das jeweilige Depot führt, die erzielten Gewinne automatisch versteuert und an das Finanzamt, das zuständig ist, weiterleitet. Der Anleger an sich muss hier nicht aktiv tätig werden, die Schuld an Steuern wird von dem Broker beziehungsweise der Bank automatisch entrichtet.

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Ein weiterer Begriff, dem du als Anleger immer mal wieder begegnen wirst, ist der der Quellensteuer. Die Quellensteuer fällt in dem jeweiligen Land an, in dem der Gewinn erzielt wurde. Wichtig wird dies, wenn die Dividenden durch ein Unternehmen gezahlt werden, das im Ausland ansässig ist. Anleger stehen hier eventuell im Risiko, doppelt besteuert zu werden, da die Quellensteuern in den jeweiligen Ländern ebenfalls automatisch gezahlt werden. Es kann unter Umständen also vorkommen, dass ein Anleger in dem Land Steuern zahlt, in dem der Gewinn erzielt wurde, und dann noch einmal in Österreich selbst. Um das Risiko hier auszuschließen, hat das Land Österreich mit einigen anderen Ländern ein Abkommen vereinbart.

Wie die Gewinne aus Aktiengeschäften ganz einfach versteuert werden können

Wie bereits beschrieben ist der Ausgangspunkt, dass in Österreich wohnhafte Anleger ihre Einkünfte aus angelegtem Kapital versteuern müssen, beispielsweise wenn Sie . Dies passiert über das Abführen der Kapitalertragssteuern. Der Broker des Anlegers übernimmt diese Zahlung der Steuern, sofern er mit seinem Gewerbe in Österreich gemeldet ist. Für den Anleger ist das Zahlen der fälligen Steuern damit bereits erledigt. Auch bei der einzureichenden Einkommenssteuererklärung müssen die erzielten Gewinne dann nicht noch einmal erneut angegeben werden. In Österreich gibt es allerdings, anders, als in vielen anderen Ländern, keinen Steuerfreibetrag. Das heißt, dass die gesamte Summe des Gewinns aus Kapitalerträgen besteuert wird. Der Steuersatz, der hier herangezogen wird, liegt bei 27,5 Prozent. Handelt es sich um Zinserträge aus einem Sparbuch oder einem Girokonto, liegt der Prozentsatz der Steuern bei 25 Prozent.

Gelten tut die Kapitalertragssteuer für alle Bankeinlagen, Forderungswertpapiere oder andere laufende Erträge an Zinsen. Doch auf bei Gewinnen aus Aktiengeschäften, also den schon erwähnten Dividenden oder Auszahlungen aus einem Immobilienfond oder Investmentfond muss der Anleger die Kapitalertragssteuer zahlen. Dies gilt ebenfalls für Erträge aus Derivaten.

Praktischer Tipp:

Es ist ganz normal, dass nicht immer nur Gewinne erwirtschaftet werden, sondern auch ab und zu Verluste verzeichnet werden. Wichtig zu wissen ist es hierbei, dass die Gewinne mit den Verlusten verrechnet werden können. Dies hat den Vorteil, dass der Anleger nur die wirklichen Gewinne versteuert. Dies wird unter dem Begriff Verlustausgleich zusammengefasst. Dieses Prinzip greift bei allen Finanzprodukten, sofern diese gleichartig sind. Aktienverluste können somit mit Aktiengewinnen wieder verrechnet werden.

Fällige Steuern bei dem Verkauf von Aktien

Die Kapitalertragssteuer fällt nicht nur dann an, wenn laufend Gewinne erzielt werden. Sie ist auch dann fällig, wenn Anteile von Fonds oder Aktien verkauft werden und damit eine Wertsteigerung realisiert wird. Die Steuer, die in einem solchen Fall fällig wird, nennt sich Kursgewinnsteuer. Die Kursgewinnsteuer bildet ein Teilstück der Kapitalertragssteuer und gilt immer bezüglich des Neubestandes. Ausschlaggebend ist hier Das Jahr der Veranlagung. Dies bedeutet, dass, wenn ein Anleger seine Wertpapiere verkauft, die er später als dem 1.1.11 – das gilt für Aktien und Anteile an Fonds – oder dem 1.4.12 – das gilt für Derivate, Zertifikate und Anleihen – dann muss er die Steuer zahlen. Denn ab diesen Daten gelten seine Wertpapiere als der sogenannte Neubestand. Unter Altbestände werden Wertpapiere gezählt, wenn diese vor den genannten Stichtagen gekauft wurden. In diesem Fall muss sodann die Kursgewinnsteuer nicht gezahlt werden.

Quellenbesteuerung in anderen Ländern

Die in Österreich geltende Kapitalertragssteuer ist ebenfalls eine sogenannte Quellensteuer. Denn diese Steuer ist dann fällig, wenn die Erträge aus den Kapitalanlagen in Österreich erwirtschaftet wurden. Die Quelle des Gewinns liegt hier also in Österreich, beziehungsweise bei Unternehmen, die in Österreich angesiedelt sind. Werden also Gewinne durch die Aktien von Unternehmen aus Österreich erzielt, dann wird bei einem Verkauf, infolge dessen ein Gewinn verzeichnet wird, die Steuer an den Staat Österreich gezahlt.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie es sich verhält, wenn es sich um Aktien von ausländischen Unternehmen handelt. Werden durch diese Aktien Dividenden ausgezahlt, dann müssen diese auch besteuert werden. Diese Besteuerung fällt dann in dem Land an, in dem die jeweilige Firma der Aktien ihren Sitz hat. Hier greift also die ausländische Quellensteuer. Es ist immer von dem jeweiligen Land abhängig, wie die Steuer gestaltet ist und vor allem, mit welchem Prozentsatz an Steuern diese veranschlagt werden.

Wie kann die Doppelbesteuerung vermieden werden?

Anleger aus Österreich können die Quellensteuer des Auslandes anrechnen lassen, und zwar mit bis zu 15 Prozent der Erträge. Zahlen müssen die Anleger dann nur noch den Differenzbetrag, welcher bis zu dem Prozentsatz der Kapitalertragssteuer in Österreich offen ist. Dies wären also 10 Prozent bei Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten, und 12,5 Prozent bei den weiteren Erträgen aus Kapitalanlagen. Dieses Anrechnen der Steuer übernimmt in der Regel der Broker, wenn dieser seinen Sitz in Österreich hat.

Wenn die Quellensteuer im Ausland den Maximalbetrag, der angerechnet werden kann, nicht überschreitet, dann gibt es keine Probleme für die Anleger. Etwas komplizierter verhält es sich, wenn die Steuer, die im Quellenland fällig wird, die 15 Prozent schon überschreitet. Würde der Steuersatz im Ausland beispielsweise 20 Prozent betragen, dann würden die 20 Prozent in diesem Land fällig, sowie auch die 12,5 Prozent in Österreich, in Summe also 32,5 Prozent. Dies wäre eine Zahlung um 5 Prozent zuviel. Wenn dies der Fall ist, dann kann in dem jeweiligen Quellenland beantragt werden, die zu viel gezahlten Steuern rückerstatten zu lassen. Hierzu sind einige Formulare notwendig, die Online auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar sind. Wenn es sich um niedrige Gewinne handelt, sollten Anleger abwägen, ob sich dieser Aufwand tatsächlich lohnt, denn die Mehrbelastung an Steuern ist in diesen Fällen in der Regel auch nicht sonderlich hoch.

Was hat es mit der sogenannten Finanztransaktionssteuer auf sich?

Geht es in einer Diskussion um den Handel mit Wertpapieren, dann taucht in der Regel immer wieder der Begriff der Finanztransaktionssteuer auf. Es gibt Organisation, die bereits seit mehreren Jahren die Forderung hervorbringen, eine solche Steuer einzuführen. Andere Parteien sind allerdings strikt dagegen. Mit der Finanztransaktionsteuer soll ein Handel außerhalb sowie im Rahmen der Börse besteuert werden. Die Steuer soll für alle einzelnen Transaktionen anfallen. Das Ziel, welches diese Steuer verfolgen soll, ist den Hochfrequenzhandel und den spekulativen Handel zu reduzieren. Wenn du also nur einmal jährlich eine Aktientransaktion abschließt, würde dich diese Steuer nicht also schwer treffen. Diejenigen, die dauernd Aktiengeschäfte tätigen, wären hier allerdings sehr stark betroffen. Aktuell gibt es die Finanztransaktionssteuer in Italien und in Frankreich. Es ist in Planung, diese Steuer in weiteren Ländern der EU, beziehungsweise komplett flächendeckend einzuführen.

Steuern werden hauptsächlich über Banken und Broker abgeführt

Diese Ausführungen zeigen, dass der Anleger sich um die Steuern eigentlich keine großen Gedanken machen muss, da diese über die Bank oder den Broker automatisch an das zuständige Finanzamt gezahlt werden. Lediglich, wenn auch Gewinne in einem anderen Land, als in Österreich erzielt werden, solltest du als Anleger ein Auge darauf haben, ob nicht eventuell eine Doppelbesteuerung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, kann hier im betreffenden Ausland eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragt werden. Oft greifen hier die Broker dem Anleger auch unter die Arme oder übernehmen die Beantragung und Abwicklung der Rückerstattung komplett.