Eine vierköpfige Familie aus Maria Lanzendorf kämpft mit unerwarteten Nachforderungen ihres Energieversorgers. „Wir arbeiten schwer für unser Geld“, erklärt Christian V., 38-jähriger Familienvater. Er und seine Partnerin sind beide im Einzelhandel beschäftigt und können mit ihrem Einkommen gerade noch die laufenden Ausgaben decken. Eine zusätzliche Nachzahlung sei finanziell nicht mehr zu stemmen.
Seine Lebensgefährtin Bianca D. schildert sichtlich verärgert, dass sie für die vergangene Jahresabrechnung bereits eine Ratenzahlung vereinbaren musste. „Damals hieß es, dass ein Betrag von 1716,47 plus drei Teilbeträge ausständig sind – insgesamt 1.929,47 Euro. Das habe ich bis auf den letzten Cent abbezahlt. Jetzt heißt es plötzlich, dass eine neue Nachzahlung über 1.668,04 Euro zu leisten sei.“
Für die Begleichung der Jahresabrechnung 2023/24 wandte sich das Paar an die Verbraucherschlichtung Austria. Diese informierte am 4. November 2024 über eine Stellungnahme der EVN Wärme GmbH: Obwohl Frau D. seit März 2023 keine Zahlungen geleistet habe, sei der Energieversorger zu einem Entgegenkommen bereit. Bei Zahlung von etwa 50 Prozent der ausstehenden 1.716,47 Euro würde die EVN ab Dezember 2024 bis zur nächsten Jahresabrechnung zehn zinsfreie Monatsraten zu je 85,85 Euro anbieten. Zusätzlich seien drei Teilbeträge von je 71,00 Euro fällig.
Das Paar akzeptierte diesen Vorschlag und beglich alle geforderten Beträge. Auf Nachfrage zur aktuellen Forderung erhielt Bianca D. vom EVN-Kundencenter lediglich die Auskunft, dass seit April 2025 weitere Raten und Teilbeträge offen seien. „Wie kann das sein?“, fragt sie verzweifelt. Ihr Partner fügt hinzu: „Üblicherweise wird doch jede Altlast deutlich ausgewiesen. Die EVN erklärt in der aktuellen Jahresabrechnung nicht, woher unser Rückstand kommen soll.“
Die Familie hat ihre Heizgewohnheiten drastisch eingeschränkt. In ihrer 79-Quadratmeter-Wohnung in einem Genossenschaftsbau mit Fernwärmeanschluss nutzen sie nur einen einzigen Heizkörper. „Das ist der Einzige, den wir aufgedreht haben. Warmwasser erzeugen wir mit unserer Gastherme“, zeigt Christian V. auf den Heizkörper im Vorzimmer. Trotz zahlreicher Telefonate konnte ihnen niemand schlüssig erklären, wie es erneut zu einem Zahlungsrückstand gekommen ist.
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EVN-Stellungnahme
Auf Anfrage von „Heute“ übermittelte EVN-Sprecher Stefan Zach eine ausführliche Erklärung: „Im September 2024 wurde der Kundin eine Rechnung über 1.716,74 EUR ausgestellt“, die sowohl den aktuellen Verbrauch als auch offene Forderungen aus dem Vorjahr umfasste. „Da die Kundin seit März 2023 keine Zahlungen geleistet hatte und auch diese Rechnung unbeglichen blieb, wurde die Anlage schließlich gesperrt.„
Zach bestätigt die mit Hilfe der Verbraucherschlichtungsstelle erzielte Ratenvereinbarung. Nach Zahlung der Hälfte der ausstehenden Forderung (laut Kulanzvorschlag der EVN 858 Euro) sollte die Anlage wieder aktiviert und ein Ratenplan für den Restbetrag erstellt werden.
Der EVN-Sprecher nennt dann den entscheidenden Punkt, der die neue Forderung erklärt: „Eine Wiedereinschaltung setzt in diesen Fällen aber die Einlage einer zusätzlichen Barsicherheit sowie eine Einschaltgebühr voraus – diese Sicherheit benötigen wir, falls es erneut zu Zahlungsausfällen kommt“, erläutert Zach.
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Kommunikationsproblem
„Frau Deller kam ihren Zahlungsaufforderungen laut Ratenplan nach“, räumt der Unternehmenssprecher ein. Allerdings sei die Einzahlung der Barsicherheit ausgeblieben: „Unser Verrechnungssystem begleicht mit den Zahlungseingängen immer automatisch die älteste Forderung, weshalb mit den eingehenden Ratenzahlungen zuerst die Sicherheitsleistung beglichen wurde.„
Diese Sicherheitsleistung sei für den Energieversorger essenziell als Absicherung gegen Zahlungsausfälle, denn: „Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, dann zahlen das letztlich alle anderen Kunden mit.“ Da der Kontakt zur Kundin über die Schlichtungsstelle erfolgte, sei es möglich, „dass die erforderliche Einzahlung der Sicherheitsleistung der Kundin nicht ausreichend kommuniziert wurde. Die dadurch ausgebliebenen eigentlichen Ratenzahlungen wurden daher als Restforderung auf der nächsten Jahresrechnung abgebildet.“
Christian V. wurde gebeten, Zahlungsbelege vorzulegen, „da es aus den genannten Gründen zu Abweichungen zwischen seiner und unserer Sichtweise kam“, erklärt Zach und bietet eine Lösung an: „Die offene Forderung beläuft sich nun auf die Höhe der Sicherheitszahlung – wir werden der Familie entgegenkommen, die Sicherheitszahlung auflösen, um damit die offene Forderung zu begleichen.
Dann kann wieder ein Ratenplan vereinbart werden.“