Jahre des Schweigens, dann eine Anzeige – und jetzt ein Urteil, das der Angeklagte nicht akzeptieren will.
Ein 40-jähriger Mann ist am Landesgericht Klagenfurt wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung seiner minderjährigen Tochter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Verurteilte meldete unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Da die Staatsanwältin Barbara Baum keine Erklärung abgab, ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.
Traumabindung als Erklärung
Die inzwischen volljährige Frau hatte ihren Vater über mehrere Jahre hinweg schwer belastet. Bevor sie schließlich Anzeige bei der Polizei erstattete, hatte sie sich zunächst einer Freundin sowie einer Jugendschutzeinrichtung anvertraut. Die verzögerte Anzeigeerstattung erklärte Staatsanwältin Baum mit dem Phänomen der sogenannten „Traumabindung“: „Sie ist erst als Kind aus der Dominikanischen Republik nach Österreich zu ihrem Vater gekommen. Sie konnte erst kein Deutsch, war von ihrer Mutter getrennt, sozial vollkommen isoliert und war vom Angeklagten absolut abhängig. Sie hat sich mit den Übergriffen arrangiert. Hat versucht, sie zu vergessen, zu verdrängen und hat sich sogar selbst die Schuld dafür gegeben.“
Während des gesamten Verfahrens bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe und bekannte sich nicht schuldig. Sein Verteidiger Hans Gradischnig stellte die Glaubwürdigkeit der Tochter in Frage und verwies dabei unter anderem darauf, dass sie nach den angeblichen Taten gemeinsam mit ihrem Vater in den Urlaub gefahren sei und ihm eine Tasse mit der Aufschrift „Für den besten Papa der Welt“ geschenkt habe.
Richters Urteilsbegründung
Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Gernot Kugi, hielt in seiner Urteilsbegründung dennoch an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Tochter fest: „Schon lange Zeit vor dem Strafverfahren war immer wieder die Rede von den Übergriffen.“ Und: „Es gibt kein einziges Motiv, warum Ihre Tochter Sie zu Unrecht beschuldigen hätte sollen.“ Darüber hinaus verwies der Richter darauf, dass dem Vater bereits zuvor die Obsorge entzogen worden war: „Das sind alles Aspekte, die keinen Zweifel an der Schuld übriglassen.“