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Femizid

38-Jährige getötet und im Garten versteckt: Ex-Partner angeklagt

38-Jährige getötet und im Garten versteckt: Ex-Partner angeklagt
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Schüsse, ein Schraubenzieher und ein Geständnis – ein Femizid an Ostern beschäftigt nun die Justiz.

Ein 47-jähriger Mann soll am Ostersonntag, dem 31. März 2024, seine frühere Lebensgefährtin in deren Wohnhaus in Sooß im Bezirk Baden mit einer Pistole und einem Schraubenzieher getötet haben. Laut Anklageschrift feuerte er drei Schüsse auf die 38-jährige Frau ab und stach anschließend dutzende Male mit dem Werkzeug auf sie ein. Als Hintergrund der Tat gilt die Weigerung des Mannes, die Trennung zu akzeptieren – ein Muster, das Gewaltschutzorganisationen als besonders hohes Risiko für Frauen in Trennungssituationen einstufen.

Darüber hinaus soll der Angeklagte der Überzeugung gewesen sein, dass die Frau über „übersinnliche Fähigkeiten“ verfüge und „schwarze Magie“ gegen ihn einsetze. Ein psychiatrisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat trotz einer diagnostizierten schizotypischen Persönlichkeitsstörung und weiterer psychischer Auffälligkeiten voll zurechnungsfähig war.

Geständnis & Festnahme

Im Anschluss an die Tat verbarg der Beschuldigte die Leiche der Frau im Garten und versuchte, Spuren im Inneren des Hauses zu verwischen. Als ein Sohn der Getöteten zurückkehrte und ihn dabei überraschte, rief der Mann selbst die Einsatzkräfte und ließ sich ohne Gegenwehr festnehmen. Gegenüber der Kriminalpolizei legte er ein umfassendes Geständnis ab. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Mitangeklagter bestreitet

Im Zuge seiner Aussagen belastete der Hauptangeklagte einen 45-jährigen Bekannten, dem er vorwirft, ihm die Tatwaffe um 900 Euro verkauft zu haben – in Kenntnis des geplanten Verbrechens. Auch dieser Mann, der bereits mehrere Vorstrafen aufweist, befindet sich in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger Mirsad Muslu weist die Anschuldigungen entschieden zurück und bezeichnet die Aussagen des Hauptangeklagten als unwahr – vorgebracht allein mit dem Ziel, eine mildere Strafe für sich selbst zu erwirken.

Die Hauptverhandlung gegen beide Angeklagte findet am Landesgericht Wiener Neustadt statt.

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KO KOSMO-Redaktion
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