16 Knochenbrüche, eine bewusstlose Frau – und ein Mann, der sich an nichts erinnern will. Der Fall aus Voitsberg hat ein erstes Urteil.
Eine Frau liegt bewusstlos in einer Wohnung in Voitsberg, 16 Knochenbrüche – das ist die erschreckende Bilanz einer Attacke, die einen 42-jährigen Weststeirer nun vor Gericht gebracht hat. Die Geschworenen befanden ihn des versuchten Mordes für schuldig und verhängten eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Darüber hinaus ordnete das Gericht seine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an.
Zum Tatzeitpunkt, dem 13. November 2025, hatten der Angeklagte und die damals 53-jährige Frau zuvor gemeinsam gekocht und Bier getrunken. Vor Gericht schilderte der 42-Jährige laut ORF seinen Zustand in dieser Nacht so: „Ich habe noch zwei Benzos (Beruhigungsmittel) dazu genommen, und dann ist bei mir Schicht im Schacht.“ Auf die Nachfrage des Richters, was er damit meine, antwortete er: „Dass ich mich an nichts erinnern kann.“
Tatablauf rekonstruiert
Im weiteren Verlauf der Verhandlung schilderte der Angeklagte dennoch einzelne Momente des Abends. Er habe in seinem Zimmer Serien geschaut, als seine Mitbewohnerin eingetreten sei und ihn bedrängt habe. In der Folge schlug er auf die Frau ein, wobei auch ein Holzstuhl zum Einsatz kam – das Opfer verlor das Bewusstsein und blieb mit 16 Knochenbrüchen am Boden liegen.
Als die Frau wieder zu sich kam, versuchte sie trotz ihrer schweren Verletzungen die Wohnung zu verlassen. Sie schleppte sich ins Stiegenhaus, wo eine Nachbarin Hilfe herbeirief. Vor Gericht schilderte die mittlerweile 54-Jährige die dramatischen Momente: „Ich bin am Boden gelegen und habe mich nicht bewegt.“ Nach ihrer Bewusstlosigkeit sei sie „auf allen Vieren“ zur Türe gekrochen, um aus der Wohnung zu fliehen.
Psychiatrisches Gutachten
Die alarmierten Polizisten fanden den 42-Jährigen später schlafend auf dem Sofa. Er stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Der Angeklagte bestritt vor Gericht eine Tötungsabsicht und betonte: „Ich wollte sie nie töten.“
Ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte bei ihm eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen und dissozialen Anteilen. Ohne Behandlung bestehe die Gefahr weiterer Taten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.