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AB 2024

Änderungen bei geringfügig Beschäftigten – Das sind eure Ansprüche!

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(FOTO: iStock/KreativMedia Berlin - Marten Ronneburg)

In den Taschen von Österreichs Geringfügig Beschäftigten klingelt es ab 2024 ein wenig lauter: Eine Gehaltserhöhung von 17,53 Euro hebt die bisherige Grenze von 500,91 Euro auf 518,44 Euro. Doch was bedeutet das genau für die Betroffenen?

Geringfügige Beschäftigung, ein Begriff, der in Österreichs Arbeitswelt eine bedeutende Rolle spielt. Doch wer fällt darunter? Ganz einfach: Wer bei regelmäßiger Beschäftigung – ob auf Monatsbasis oder auf unbestimmte Zeit – nicht mehr als 500,91 Euro (Stand: 1. Jänner 2023) im Kalendermonat verdient. Doch Achtung: Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtszuschüsse werden bei dieser Berechnung außen vor gelassen.

Mit dem neuen Jahr 2024 kommt eine kleine, aber feine Änderung: Die Gehaltsgrenze für geringfügig Beschäftigte wird auf 518,44 Euro angehoben. Ein Plus von 17,53 Euro, das den Betroffenen sicherlich willkommen ist.

Auch an Feiertagen bleibt der Geldbeutel nicht leer. Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag und wird nicht gearbeitet, so gebührt den geringfügig Beschäftigten das Entgelt, das sie erhalten hätten, wenn sie an diesem Tag gearbeitet hätten. Ein sogenanntes Feiertagsentgelt.

Ein wichtiges Detail gilt es noch zu beachten: Geringfügig Beschäftigte sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse gemeldet. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall Beiträge zur Unfallversicherung. Das bedeutet, alle geringfügig Beschäftigten sind unfallversichert. Allerdings sind sie weder kranken- noch pensionsversichert. Und auch eine Arbeitslosenversicherung ist leider nicht gegeben. Eine Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich.