Die jährliche Aufwertungszahl beeinflusst die Berechnung neuer Grenzwerte und Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung. Durch diese Zahl steigt auch die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte in Österreich jedes Jahr an.
Für das Jahr 2024 beträgt die Aufwertungszahl laut Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) 1,035. Aufgrund dieser Zahl erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro im Jahr 2023 auf 518,44 Euro im Jahr 2024. Ab dem 1. Januar 2024 gilt man als geringfügig Beschäftigter, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung, also einem Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat, nicht mehr als 518,44 Euro monatlich verdient.
Grundsätzlich gilt bei geringfügiger Arbeit: Das Bruttoeinkommen entspricht dem Nettogehalt. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Ab dem Jahr 2023 steigt daher auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) auf insgesamt 777,66 Euro.
Höchstbeitragsgrundlage steigt
Durch die Aufwertungszahl steigen auch die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich von 5.850 Euro (täglich 195 Euro) auf 6.060 Euro (täglich 202 Euro). Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage steigt von 81.900 Euro im Jahr 2023 auf 84.840 Euro. Bei Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage nun 12.120 Euro (bisher 11.700 Euro).
Folge uns auf Social Media!