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Bonuszahlungen

Frist läuft bald ab: Letzte Chance auf 400 Euro Extra-Bonus!

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(FOTO: iStock/filmfoto)

Der November neigt sich dem Ende zu, und somit enden auch die Fristen für zahlreiche Bonuszahlungen, die österreichische Haushalte im Kampf gegen die Teuerung unterstützen sollen. Ob es sich um Einmalzahlungen zur Abfederung steigender Wohn- und Heizkosten handelt oder um den lukrativen „Kärnten-Bonus“ – jetzt ist Eile geboten, um sich diese finanziellen Unterstützungen zu sichern.

In Oberösterreich winkt beispielsweise der „Energiekostenzuschuss“ in Höhe von 200 Euro. Dieser wird automatisch an die Bezieher des „Wohn- und Energiekostenbonus“ sowie der Wohnbeihilfe ausgezahlt. Doch Vorsicht ist geboten: Wer diese Unterstützung noch nicht beantragt hat, sollte sich beeilen, da die Frist mit dem letzten Tag des Novembers endet. Zudem sind die Einkommensgrenzen zu beachten: Einzelhaushalte dürfen nicht mehr als 27.000 Euro haben, Mehrpersonenhaushalte bis zu 65.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen.

Auch in der Steiermark lohnt es sich, die Augen offen zu halten. Die Frist für den „Wohn- und Heizkostenzuschuss“ wurde zwar verlängert, doch auch hier tickt die Uhr. Einmalige 400 Euro sind für jene Haushalte drin, die ein jährliches Nettoeinkommen von maximal 30.734 Euro vorweisen und weder den Heizkostenzuschuss des letzten Jahres noch Sozial- oder Wohnunterstützung erhalten haben. Die Beantragung läuft über die Webseite wohnkostenzuschuss.steiermark.at, und die Überprüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt elektronisch. Mit etwas Glück landet das Geld noch vor Jahresende auf dem Konto.

„Kärnten-Bonus“

Für die Kärntner unter uns besteht noch die Möglichkeit, den „Kärnten-Bonus“ von 300 Euro abzustauben. Voraussetzung ist natürlich ein Hauptwohnsitz in Kärnten. Die Einkommensgrenzen (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.) liegen bei 1.600 Euro für Alleinstehende und 2.400 Euro für Haushalte mit zwei volljährigen Personen. Jede weitere Person erhöht den Zuschlag um 400 Euro. Alleinerziehende können sich über einen Zuschlag von 700 Euro pro Kind freuen. Die Anträge können bis zum 30. November noch online oder über die Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.