Washington zieht die Zollschrauben an – und trifft damit fast den gesamten Welthandel mit einer neuen Begründung.
Donald Trump hat die amerikanische Zollarchitektur grundlegend neu gestaltet: Seit Freitag sind zusätzliche Importabgaben auf Waren aus 60 Volkswirtschaften in Kraft. Zur Liste der betroffenen Handelspartner zählen unter anderem die Europäische Union, China, Japan und die Schweiz. Viele der betroffenen Regierungen wiesen die Begründung Washingtons jedoch entschieden zurück.
In Kraft getreten sind die Maßnahmen am Freitag, dem 24. Juli 2026. Je nach Herkunftsland betragen die neuen Abgaben zehn beziehungsweise 12,5 Prozent. Laut US-Regierung decken die Maßnahmen Handelspartner ab, auf die zusammen 99,4 Prozent aller amerikanischen Warenimporte entfallen.
Washingtons Begründung
Als Begründung für den Schritt führt Washington den Kampf gegen Zwangsarbeit an. Das Büro des US-Handelsbeauftragten wirft den betroffenen Ländern vor, den Import von Waren, die vollständig oder teilweise unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht ausreichend zu verbieten oder bestehende Verbote nicht konsequent durchzusetzen. Für Waren aus Ländern wie Kanada, Indien, Mexiko, Großbritannien, Indonesien oder Pakistan gilt grundsätzlich ein Zollsatz von zehn Prozent, während die meisten übrigen betroffenen Staaten, darunter China, Australien und Brasilien, mit 12,5 Prozent belastet werden.
Für die Europäische Union gilt dabei eine gesonderte Berechnungslogik. Die neue Abgabe wird nicht pauschal auf alle bestehenden Zölle aufgeschlagen. Liegt der reguläre US-Zoll für ein europäisches Produkt unter zehn Prozent, wird der neue Sonderzoll so bemessen, dass insgesamt zehn Prozent erreicht werden. Beträgt der reguläre Zoll bereits mindestens zehn Prozent, fällt für dieses Produkt kein zusätzlicher Zoll aus der neuen Maßnahme an.
Da die USA die Europäische Union als gemeinsamen Handelsraum behandeln, sind damit auch Exporte aus Österreich und Kroatien von den neuen Regelungen betroffen. Serbien, Bosnien-Herzegowina sowie Montenegro tauchen in der veröffentlichten Liste der 60 betroffenen Volkswirtschaften nicht auf. Unternehmen aus diesen Ländern könnten dennoch indirekt betroffen sein, wenn sie als Zulieferer europäischer Konzerne tätig sind oder ihre Waren über internationale Lieferketten in die USA gelangen.
Ausnahmen & Reaktionen
Trotz der enormen Reichweite der Maßnahmen sind nicht alle Importe erfasst. Ausgenommen sind unter anderem Öl und Gas, Düngemittel, bestimmte Lebensmittel, Flugzeuge und Flugzeugteile sowie kritische Rohstoffe. Produkte, die bereits unter eigene amerikanische Sonderzölle fallen – etwa Autos, Stahl, Aluminium und Kupfer – werden durch die neue Regelung nicht ein weiteres Mal belastet.
Die neuen Zölle stützen sich auf Abschnitt 301 des amerikanischen Handelsgesetzes von 1974, der es Washington erlaubt, gegen ausländische Handelspraktiken vorzugehen, die als unangemessen, diskriminierend oder belastend für den amerikanischen Handel eingestuft werden. Sie lösen einen vorübergehenden globalen Importaufschlag von zehn Prozent ab, der nach 150 Tagen ausgelaufen ist. Eingeführt worden war dieser, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA im Februar einen wesentlichen Teil von Trumps vorheriger Zollpolitik für rechtswidrig erklärt hatte.
Zahlreiche betroffene Staaten weisen den Vorwurf zurück, nicht ausreichend gegen Zwangsarbeit vorzugehen. Australien bezeichnete die zusätzlichen Zölle als vollkommen ungerechtfertigt, auch Brasilien, China, Japan, Neuseeland und Norwegen kritisieren die Entscheidung. Die Europäische Kommission reagierte zurückhaltender: Sie widerspricht zwar der amerikanischen Begründung, wertet es jedoch positiv, dass die neuen Abgaben die bereits vereinbarten Zollregelungen zwischen der EU und den USA grundsätzlich respektieren.
Für Unternehmen bleibt die Lage trotzdem unsicher. Washington untersucht bereits einen weiteren Vorwurf: angebliche industrielle Überkapazitäten bei 16 wichtigen Handelspartnern, darunter die EU, China, Indien, Japan und Südkorea. Ökonomen warnen zudem davor, dass die Kosten der Importabgaben letztlich vor allem amerikanische Unternehmen und Verbraucher treffen, da formal die Importeure in den USA die Zölle bezahlen und ihre höheren Kosten häufig über steigende Preise weitergeben.