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Für diesen 750 Euro-Bonus müssen nicht alle einen Antrag stellen

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(FOTO: iStock/Evgeniia Iakimenko)

Im Zuge der Pflegereform hat die österreichische Bundesregierung eine Unterstützungsmaßnahme ins Leben gerufen, die bis zu 80.000 pflegenden Angehörigen zugutekommen soll. Ein einmaliger Bonus von 750 Euro wird derzeit an jene ausgezahlt, die sich um nahe Angehörige mit mindestens Pflegegeld-Stufe 4 kümmern. Ab Jänner 2024 folgen dann monatliche Zahlungen von 125 Euro. Doch nicht alle Anspruchsberechtigten müssen aktiv werden, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Die Leistung richtet sich an Personen, die entweder selbst- oder weiterversichert sind, sowie an Pensionisten. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erläuterte in einem Interview mit dem Ö1-Frühjournal, dass diese Gruppe keinen Antrag stellen muss. „Alle Personen, die selbst- oder weiterversichert sind, müssen keinen Antrag stellen, weil der Pensionsversicherungsträger das dann auch weiß“, so Rauch.

Anders sieht es jedoch für pflegende Angehörige ohne Selbst- und Weiterversicherung aus. Sie müssen einen Antrag stellen, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dabei gelten bestimmte Bedingungen: Ihr monatliches Nettoeinkommen darf maximal 1.500 Euro betragen, und der Beginn der Pflegearbeit muss mindestens ein Jahr zurückliegen.

Leistung fixiert

Die Leistung wurde bereits vor einem Jahr vom Nationalrat fixiert, musste jedoch zweimal gesetzlich nachgebessert werden. Eine der Änderungen betrifft den Wohnsitz der pflegenden Angehörigen. „Man muss für einen Anspruch jetzt nicht mehr im selben Haushalt wohnen“, erläuterte Gesundheitsminister Rauch.

Bevor die Auszahlungen beginnen konnten, mussten allerdings erst technische Voraussetzungen geschaffen werden. „Für die Auszahlung mussten erst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden“, so Rauch.