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EU-Pflicht

Autofahrer aufgepasst: Ab Juli kommt eine große Neuerung auf euch zu

Autofahrer aufgepasst: Ab Juli kommt eine große Neuerung auf euch zu
FOTO: iStock/oatawa
4 Min. Lesezeit |

Ab Juli 2026 schreibt die EU neue Pflichtausstattungen für Neuwagen vor – darunter eine Technik, die Alkohol am Steuer künftig verhindern soll.

Ab dem 7. Juli 2026 verpflichtet die EU im Rahmen der General Safety Regulation 2 (GSR II, EU-Fahrzeugsicherheitsverordnung) alle neu zugelassenen Fahrzeuge zur Ausstattung mit einer standardisierten Schnittstelle für Atemalkohol-Sperren, sogenannte Alcolocks. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Vision-Zero-Strategie, mit der die Europäische Union die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2050 auf nahezu null reduzieren will. Den zugehörigen politischen Rahmen für Verkehrssicherheit 2021–2030 verabschiedete die EU Ende 2021; bis 2030 soll die Zahl der Toten und Schwerverletzten zunächst halbiert werden.

Alkohol-Sperrsysteme sollen dazu beitragen, alkoholbedingte Verkehrstote und Verletzte bis 2030 um mindestens 50 Prozent zu senken. Das Potenzial ist erheblich: Allein 2023 kamen in der EU rund 5.000 Menschen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss ums Leben – ein Anteil von etwa 25 Prozent aller Verkehrstoten. Während Alcolocks in Finnland, Frankreich und Schweden bereits weit verbreitet sind und Spanien sowie Italien sie für rückfällige Trunkenheitsfahrer einsetzen, existiert in Deutschland bislang kein entsprechender gesetzlicher Rahmen.

Schnittstelle, kein Zwang

Mit dem Wirksamwerden der dritten und abschließenden Stufe der EU-Verordnung 2019/2144 müssen ab dem 7. Juli 2026 alle innerhalb der Europäischen Union verkauften Fahrzeuge über eine standardisierte, bereits werkseitig vorinstallierte Schnittstelle verfügen, an die sich nachträglich eine Atemalkohol-Wegfahrsperre anschließen lässt. Diese Pflicht erstreckt sich damit nicht mehr nur – wie seit Juli 2024 – auf neu typgenehmigte Baureihen, sondern auf jedes Fahrzeug, das ab diesem Stichtag erstmals in der EU zugelassen wird, einschließlich bereits seit Jahren auf dem Markt befindlicher Modelle.

Für Neuwagenkäufer ist dabei ein wesentlicher Punkt zu beachten: Vorgeschrieben ist ausschließlich die Vorinstallation der Schnittstelle – nicht das eigentliche Atemalkohol-Messgerät. Niemand wird also ab Juli verpflichtet sein, vor dem Starten seines neuen Fahrzeugs in ein Röhrchen zu pusten. Die Hardware-Vorbereitung soll lediglich gewährleisten, dass ein nach EN 50436 zertifiziertes Alcolock-Gerät jederzeit nachgerüstet werden kann – etwa auf gerichtliche Anordnung bei Wiederholungstätern oder für Berufskraftfahrer.

Das neue EU-Pflichtpaket umfasst eine elektrische Anschlussstelle sowie einen reservierten Einbauraum in der Fahrerkabine. Das nachgerüstete Gerät selbst muss der europäischen Norm für Alkohol-Zündsperren entsprechen und von einer akkreditierten Prüfstelle zertifiziert sein. Diese seit 2013 vom CENELEC-Komitee BTTF 116-2 erarbeitete Normenreihe legt Testmethoden und Leistungsanforderungen für Atemalkohol-Sperren fest – entsprechende Sicherheitslösungen bietet beispielsweise die Dräger Safety AG & Co. KGaA aus Lübeck an.

Die EU folgt damit einem Stufenplan, der bereits 2019 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Phase 1 ab Juli 2022 betraf neue Fahrzeugtypen, Phase 2 ab Juli 2024 alle neu zugelassenen Modelle dieser Typen – und Phase 3 ab dem 7. Juli 2026 schließt nun die verbleibende Lücke, indem auch ältere, weiterhin produzierte Baureihen einbezogen werden.

Technisch besteht ein Alcolock aus zwei zentralen Komponenten: einem Mundstück mit elektrochemischem Sensor sowie einer Steuereinheit, die üblicherweise unter dem Armaturenbrett montiert wird und den Stromfluss zum Starter-Relais reguliert. Vor dem Fahrtantritt pustet der Fahrer in das Gerät, das den Atemalkoholgehalt ermittelt. Wird der eingestellte Grenzwert überschritten, blockiert die Wegfahrsperre den Zündvorgang automatisch, und das Fahrzeug lässt sich nicht starten.

Weiteres Pflichtpaket

Die Atemalkohol-Schnittstelle ist jedoch nur eine von mehreren neuen Hardware-Anforderungen, die der 7. Juli 2026 mit sich bringt. Zur Pflichtausstattung jedes EU-Neuwagens zählen ab dann zusätzlich autonome Notbremssysteme der neuesten Generation, die Fußgänger und Radfahrer auch bei Abbiegevorgängen erkennen, sowie Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, die per Innenkamera Augenbewegungen, Lenkverhalten und Anzeichen von Smartphone-Nutzung überwachen.

Hinzu kommen ein Notbremslicht, das bei Vollbremsungen oberhalb von 50 km/h automatisch aufblinkt, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent mit Verkehrszeichenerkennung und GPS-Kartendatenabgleich sowie ein Notruf-System eCall NG auf LTE/5G-Basis, das die abgekündigten 2G- und 3G-Netze als Übertragungsweg ablöst. Außerdem werden Ereignisdatenspeicher Pflicht, die in den Sekunden vor und nach einem Unfall sämtliche Fahrzeugparameter aufzeichnen – eine Art Blackbox für Pkw.

In der Summe verändert sich die Hardware-Plattform jedes EU-Neuwagens damit grundlegend: Innenkameras, GPS-Empfänger, Mobilfunkmodule und elektronische Schnittstellen werden ab Juli zum gesetzlich verankerten Standard.

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KO KOSMO-Redaktion
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