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Angriff

Baby und Kleinkind in Straßenbahn attackiert – Mann verurteilt

(FOTO: Wiener Linien/Johannes Zinner/iStock/Backiris)
(FOTO: Wiener Linien/Johannes Zinner/iStock/Backiris)

In Wien sorgt ein erschütternder Fall für Aufsehen: Ein 42-jähriger Mann steht vor Gericht, angeklagt wegen einer Reihe von Straftaten, die er in stark alkoholisiertem Zustand begangen haben soll.

Dreijährige mit Fäusten attackiert

Unter den Vorwürfen befinden sich Diebstahl, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und verschiedene Fälle von Körperverletzung. Besonders schwer wiegen jedoch zwei Angriffe auf Kinder – in einem Fall trat der Mann auf einen Kinderwagen mit einem vier Monate alten Baby ein, in einem anderen schlug er ein dreijähriges Mädchen mit den Fäusten. Der Angeklagte, der keine feste Wohnadresse hat, gibt seine Alkoholsucht als Kern des Problems an.

Erschreckendes Ausmaß an Gewalt

Die Anklage präsentiert schockierende Details: Einer der Übergriffe fand in der Wiener Straßenbahn Linie 46 statt, wo der Mann gewaltsam auf einen Kinderwagen eintrat, während er ausländerfeindliche Parolen schrie und sich abschätzig über Frauen und Kinder äußerte. Das vier Monate alte Baby im Wagen erlitt glücklicherweise keine physischen Verletzungen, wurde aber einem enormen emotionalen Schock ausgesetzt.

„Es ist uns natürlich bewusst, dass immer, wenn es gegen Kinder geht, die Emotionen aufgewühlt werden. Aber es ist Gott sei Dank nichts passiert und niemand wurde verletzt.”, kommentiert Verteidiger Philipp Springer den Vorfall. An einem anderen Tag verübte der Angeklagte auf ähnliche Weise Gewalt gegen ein dreijähriges Mädchen, auch sie blieb unverletzt.

Überwachungskameras filmten Angriff

Der Angeklagte versuchte, sein unkontrollierbares Verhalten gegenüber den Gerichtsbeamten zu erklären, die seine Übergriffe mittels Überwachungskameras festgehalten hatten: „Ich hab‘ doch gesagt, ich hab‘ mich nicht im Griff. Ich kann keine Kinder leiden, wenn sie schreien und laut sind.“ Auf den Vorschlag, eine Alkoholtherapie zu beginnen, reagierte der 42-Jährige jedoch abweisend: „Nein. Da hab’ ich gar nichts mehr im Leben, wenn ich nicht mehr trinken kann.“

Der Angeklagte erhielt eine Strafe von zehn Monaten bedingter Haft mit der Auflage, sich vom Alkohol fernzuhalten.