Wer einen Urlaub, Wochenend-Shopping oder Verwandtenbesuch in EU-Ländern plant, sollte nicht einfach wahllos den Koffer packen. Was harmlos erscheint – ein selbstgemachtes Sandwich oder ein zusätzlicher Kinderwagen – kann an der Grenze zu empfindlichen Strafen führen. Die Behörde für indirekte Besteuerung von Bosnien-Herzegowina warnt eindringlich: Die Regeln sind unmissverständlich und die Strafen saftig. Schon kleine Nachlässigkeiten wie eine Schachtel Zigaretten zu viel, etwas Wurst im Gepäck oder nicht angemeldetes Bargeld können als schwerwiegende Verstöße geahndet werden.
An EU-Grenzen ist kein Platz für Improvisation. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, und die finanziellen Konsequenzen können drastisch sein. Daher der dringende Rat: Informieren Sie sich vor Reiseantritt gründlich – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch zum Schutz Ihres Geldbeutels. Ein anschauliches Beispiel: Wer mit einem Kleinkind reist und drei Kinderwagen mitführt, erweckt bei Zollbeamten schnell den Verdacht auf Handelsware – selbst wenn es dem Reisenden nur praktisch erscheint. Beachten Sie: Der Wert persönlicher Gegenstände darf pro Person 300 Euro nicht überschreiten, bei Kindern unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 150 Euro.
Besonders für 2025 sollten sich Reisende auf längere Wartezeiten einstellen: An zahlreichen EU-Binnengrenzen wurden vorübergehende Kontrollen eingeführt, etwa zwischen Deutschland und Österreich bis mindestens 15. September 2025 sowie an den Grenzen Österreich-Slowakei, Österreich-Tschechien und Italien-Slowenien. Diese führen zu verstärkten Dokumentenkontrollen und erhöhter Aufmerksamkeit der Beamten bei der Gepäckkontrolle.
Lebensmittel-Regelungen
Bei Lebensmitteln gelten besonders strenge Einfuhrbeschränkungen in die EU. Tabu sind sämtliche Fleischprodukte, Milch und Milcherzeugnisse wie Sahne, Joghurt, Pasteten oder Butter. Die hausgemachte Wurst oder Käsepastete muss also zu Hause bleiben. Erlaubt hingegen sind Babynahrung und spezielle medizinische Nahrungsmittel in begrenzter Menge von bis zu zwei Kilogramm. Gleiches gilt für Tierfutter und Honig.
Fisch und Meeresfrüchte dürfen bis zu 20 Kilogramm mitgeführt werden. Bei Süßigkeiten wie Keksen, Schokolade sowie Suppen gibt es keine Mengenbegrenzung. Bei Obst ist die Auswahl eingeschränkt: Nur Ananas, Bananen, Kokosnüsse und Datteln dürfen problemlos eingeführt werden – andere Obstsorten benötigen ein Pflanzengesundheitszeugnis.
Bargeld und Genussmittel
Auch bei Bargeld, Tabakwaren und Alkohol existieren klare Grenzen: Wer mehr als 10.000 Euro mit sich führt, muss dies anmelden. Bei Zigaretten liegt die Freigrenze bei 40 Stück, alternativ sind 20 Zigarillos oder 10 Zigarren erlaubt. Raucher dürfen auch 50 Gramm Tabak einführen. Beim Alkohol darf man einen Liter hochprozentigen Schnaps (über 22 Prozent) oder alternativ zwei Liter schwächeren Alkohol mitbringen. Zusätzlich sind vier Liter Wein und 16 Liter Bier erlaubt.
Medikamente dürfen für maximal einen Monat mitgeführt werden – allerdings nur mit ärztlicher Bescheinigung. Enthält das Medikament kontrollierte Substanzen wie etwa Opiate, sinkt die erlaubte Menge auf den Bedarf von fünf Tagen. Bei schweren Erkrankungen sind ausnahmsweise Medikamente für 15 Tage gestattet. Ohne entsprechende Dokumente kann selbst ein gewöhnliches Schmerzmittel zu rechtlichen Problemen führen.
Die Strafen bei Verstößen sind empfindlich: Sie reichen von 500 bis zu 27.000 Konvertible Mark (umgerechnet etwa 255 bis 13.800 Euro). Nicht deklarierte Gegenstände werden mit 500 bis 13.000 KM geahndet, Waren mit kommerziellem Charakter mit 800 bis 25.000 KM. In besonders schweren Fällen drohen Strafen bis zu 27.000 KM.