Ein Gericht verurteilt Herbert Kickl wegen des Begriffs „linke Zecken“. Die FPÖ kündigt Berufung an, während die SPÖ das Urteil als demokratiepolitisches Signal feiert.
Der FPÖ-Politiker Herbert Kickl wurde wegen einer abfälligen Äußerung über politische Gegner gerichtlich verurteilt. Bei einer Rede am Urfahranermarkt in Linz hatte er den Begriff „linke Zecken“ verwendet, was der Richter Stefan Romstorfer als üble Nachrede einstufte. Michael Pilz, der als Anwalt des SPÖ-Vorsitzenden Babler auftrat, hatte in der Verhandlung argumentiert, dass es sich um einen Tiervergleich handle, der historische Wurzeln in der NS-Zeit habe.
Die Verteidigung der FPÖ stellte die Sachlage anders dar. Rechtsanwalt Christoph Völk führte an, dass der Begriff „Zecke“ keineswegs als Tiervergleich zu verstehen sei, sondern vielmehr eine im linken Spektrum gängige Selbstbezeichnung darstelle, wie sie etwa bei Anhängern des FC St. Pauli üblich sei. Völk betonte, dass Kickls Aussagen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien und kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Rechtliche Konsequenzen
Die Verteidigung zeigte sich entschlossen, den Fall notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. In der SPÖ wurde das Urteil hingegen mit Genugtuung aufgenommen. Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim bezeichnete die Entscheidung als „wichtiges demokratiepolitisches Signal“ und wertete sie als deutliches Zeichen gegen die von ihm so bezeichnete Hetze der FPÖ.
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Seltenheim stellte dabei einen direkten Bezug zur NS-Zeit her und argumentierte, dass derartige Begriffe zur Entmenschlichung politischer Gegner beitrügen.
Juristischer Verlauf
Der juristische Weg in dieser Angelegenheit verlief nicht geradlinig. Ursprünglich hatte Babler selbst Anzeige gegen Kickl erstattet, doch dessen parlamentarische Immunität verhinderte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien. Daraufhin wurde eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Klub als Medieninhaber des entsprechenden Youtube-Kanals eingebracht.
Der Fall hat die Debatte um die Grenzen politischer Rhetorik und Meinungsfreiheit in Österreich weiter angeheizt. Während Kritiker der FPÖ das Urteil als wichtigen Schritt gegen Hassrede betrachten, sieht die Freiheitliche Partei darin eine Bedrohung der freien Meinungsäußerung.