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Gehaltsaffäre

EU-Luxus: EZB-Chefin Lagarde dürfte weitaus mehr kassieren als offiziell angegeben

EU-Luxus: EZB-Chefin Lagarde dürfte weitaus mehr kassieren als offiziell angegeben
Foto: epa/OLIVIER HOSLET
2 Min. Lesezeit |

Laut Berechnungen der Financial Times liegt die tatsächliche Gesamtvergütung von EZB-Präsidentin Christine Lagarde bei etwa 726.000 Euro jährlich – deutlich mehr als das offiziell ausgewiesene Grundgehalt von 466.000 Euro. Diese Differenz von rund 56 Prozent macht Lagarde nicht nur zur höchstbezahlten EU-Beamtin, sondern setzt sie auch in deutlichen Kontrast zu anderen Spitzenpolitikern: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erhält mit rund 390.000 Euro etwa ein Fünftel weniger als Lagardes Grundgehalt.

Die Financial Times schlüsselt auf, dass Lagarde neben ihrem Grundgehalt Nebenleistungen von etwa 135.000 Euro bezieht, darunter Wohnungszuschüsse und weitere dienstliche Vergünstigungen. Zusätzlich fließen schätzungsweise 125.000 Euro jährlich aus ihrer Position im Verwaltungsrat der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) – eine Einnahmequelle, die im EZB-Jahresbericht nicht erwähnt wird.

Internationale Vergleiche

Ein bemerkenswerter Unterschied zeigt sich im Vergleich zum US-Notenbankchef Jay Powell, der ebenfalls dem BIZ-Verwaltungsrat angehört. Anders als Lagarde erhält Powell dafür keine Vergütung, da US-Beamten die Annahme von Zahlungen ausländischer Institutionen untersagt ist. Mit einem auf 172.720 Euro begrenzten Gehalt verdient Powell weniger als ein Viertel dessen, was Lagarde insgesamt erhält.

Die Recherche der Financial Times basiert auf Jahresberichten von EZB und BIZ sowie einem technischen Dokument zu Vergütungsbedingungen für EZB-Führungskräfte. Nicht einberechnet wurden Ruhegehalts- und Krankenversicherungsbeiträge mangels ausreichender Daten. Die Analyse prognostiziert für Lagarde ab 2030 eine jährliche Rente von rund 178.000 Euro.

Transparenzfragen

Die EZB verzichtete auf eine inhaltliche Stellungnahme zur Analyse, teilte der Financial Times jedoch mit, dass das Präsidentengehalt bei der Zentralbankgründung 1998 festgelegt wurde und seither nur die standardmäßigen jährlichen Anpassungen erfahren habe. Die Zentralbank betonte zudem, ihre Offenlegungspraxis entspreche der „vieler anderer internationaler öffentlicher Institutionen“ und habe sich im Laufe der Zeit verbessert. Die BIZ äußerte sich nicht zu den Berechnungen.

Der emeritierte Rechtswissenschaftler Guido Ferrarini widerspricht teilweise der EZB-Darstellung. Während die Höhe von Lagardes Gesamtvergütung seinen Erwartungen entspreche, kritisiert er die „eher mangelhafte Qualität“ der Transparenz bei der Veröffentlichung ihrer Einkommensquellen.

Ferrarini fordert eine bessere Offenlegung zahlreicher Aspekte und verweist auf die deutlich umfassenderen Transparenzpflichten börsennotierter Unternehmen als „richtigen Maßstab“.

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KO KOSMO-Redaktion
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