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Wintersport

Kein Helm, kein Skipass: Dieses Land führt härteste Pisten-Regeln Europas ein

Kein Helm, kein Skipass: Dieses Land führt härteste Pisten-Regeln Europas ein
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3 Min. Lesezeit |

Italiens Pisten ab dieser Ski-Saison mit absoluter Strenge: Schon seit 1. November müssen alle Wintersportler Helme tragen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Auch bei Alkohol drohen empfindliche Strafen.

Italien führte als erstes Land in Europa eine umfassende Helmpflicht für Wintersportler ein. Seit dem 1. November 2025 müssen alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer auf italienischen Pisten einen Kopfschutz tragen, wie das Europäische Verbraucherzentrum mitteilt. Ausgenommen sind lediglich Langläufer. Bislang galt diese Vorschrift nur für Personen unter 18 Jahren. Wer ohne Helm erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen droht sogar der Entzug des Skipasses für ein bis drei Tage. Wichtig dabei: Der Helm muss ein CE-zertifiziertes Modell sein.

Die italienischen Behörden haben zudem eine Versicherungspflicht eingeführt. Alle Alpinski- und Snowboardfahrer müssen eine private Haftpflichtversicherung nachweisen können. Diese kann bei Bedarf direkt beim Kauf des Skipasses abgeschlossen werden. Bei Kontrollen muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden. Auch hier drohen bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen und der mögliche Verlust der Liftkarte, so das Verbraucherzentrum.

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Alkoholkontrollen auf Pisten

Auch beim Thema Alkohol greift Italien durch: Mit mehr als 0,5 Promille auf der Piste erwischt zu werden, kann teuer werden – zwischen 250 und 1000 Euro Strafe sind möglich. Ab 0,8 Promille wird es sogar strafrechtlich relevant. Doch nicht nur in Italien sollten Skifahrer auf Alkohol verzichten. Ähnlich wie im Straßenverkehr gilt: Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Viele Versicherer stufen alkoholbedingte Unfälle als grob fahrlässig ein und können Leistungen entsprechend reduzieren. Die Pistenaufsicht ist befugt, Alkoholkontrollen durchzuführen.

In anderen europäischen Ländern existieren unterschiedliche Regelungen. Einige haben eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche eingeführt. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben können einzelne Skigebiete eigene Regeln aufstellen. In Schweden beispielsweise befördern manche Liftbetreiber Kinder nur mit Helm. Deutschland, Frankreich, Tschechien und die Schweiz verzichten bislang auf eine gesetzliche Helmpflicht, empfehlen das Tragen eines Helms jedoch dringend. In der Schweiz greifen laut Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) etwa 95 Prozent der Wintersportler freiwillig zum Kopfschutz.

Versicherungsschutz im Skiurlaub

Das Fahren ohne Helm birgt nicht nur ein erhöhtes Verletzungsrisiko, sondern kann auch finanzielle Folgen haben. Versicherungen können bei einem Unfall die Kostenübernahme verweigern oder ihre Leistungen kürzen – selbst wenn im Urlaubsland keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Der Verzicht auf einen Helm kann als fahrlässiges Verhalten gewertet werden und somit als Mitverschulden gelten.

Für einen sorgenfreien Skiurlaub empfiehlt sich eine private Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt unbegründete Forderungen ab. Besonders wichtig für Wintersportler im Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt kostspielige Leistungen wie Hubschrauberbergungen oder medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt zwar notwendige Behandlungen im EU-Ausland ab, jedoch müssen Kosten oft vorgestreckt werden und die Erstattung erfolgt erst im Nachhinein.

Das Europäische Verbraucherzentrum rät Wintersportlern zusätzlich zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Diese federt die finanziellen Folgen dauerhafter Unfallschäden ab und kann je nach Tarif auch Rettungs-, Bergungs- und Rehabilitationskosten einschließen.

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KO KOSMO-Redaktion
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