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ab 2026

Teurer Asphalt: Zahlreiche Änderungen treffen E-Scooter- und Autofahrer

Teurer Asphalt: Zahlreiche Änderungen treffen E-Scooter- und Autofahrer
FOTO: iStock/alfexe
3 Min. Lesezeit |

Vom Vignettenpreis bis zur E-Scooter-Regelung: 2026 bringt für Verkehrsteilnehmer ein Bündel an Änderungen – mit finanziellen Vor- und Nachteilen.

Auf Autofahrerinnen und Autofahrer wartet im neuen Jahr ein ganzes Paket an Neuerungen. Während einige Steuern und Abgaben steigen, werden gleichzeitig der Verkehrsabsetzbetrag sowie der Pendlereuro erhöht. Auch für E-Scooter sind Verschärfungen vorgesehen.

Die Inflation schlägt sich im Vignettenpreis nieder: Für die Jahresvignette 2026 müssen Pkw-Besitzer 106,80 Euro berappen – drei Euro mehr als im Vorjahr. Motorradfahrer zahlen künftig 42,70 Euro, was einem Anstieg von 1,20 Euro entspricht. Die kürzeren Varianten wie 2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette werden ebenfalls teurer. Für Traditionalisten gibt es eine bedeutsame Änderung: 2026 wird zum letzten Mal eine Klebevignette angeboten, danach ist ausschließlich die digitale Version erhältlich.

Die motorbezogene Versicherungssteuer verzeichnet einen Anstieg bei Neuzulassungen. Der ÖAMTC rechnet bei neuen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufladbar sind, mit einer jährlichen Mehrbelastung von etwa 35 Euro. Bei Plugin-Hybriden gestaltet sich die Berechnung komplizierter, weshalb eine Abklärung vor dem Kauf ratsam ist. Für reine Elektroautos bleibt die seit April 2025 geltende motorbezogene Versicherungssteuer unverändert.

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Steuerliche Änderungen

Zum Jahreswechsel steigt auch die einmalig zu entrichtende NoVA für bestimmte Neufahrzeuge. Der ÖAMTC gibt teilweise Entwarnung: „Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und alle Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA.“ Eine wichtige Änderung betrifft die Rückerstattung bei älteren Fahrzeugen: Ab Mitte des kommenden Jahres entfällt die Möglichkeit, sich die anteilige NoVA beim Verkauf oder der Verbringung ins Ausland zurückzuholen – es sei denn, die Erstzulassung liegt maximal vier Jahre zurück.

Der Verkehrsabsetzbetrag, der jährlich automatisch von der Lohnsteuer abgezogen wird und pauschal die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abdeckt, klettert 2026 auf 496 Euro. Zusätzlich wird der Pendlereuro angehoben. Für Besitzer von E-Firmenwagen gibt es eine Neuerung: Arbeitgeber können 2026 für das Laden zu Hause 32,806 Cent pro Kilowattstunde steuerfrei erstatten.

Rechtliche Neuerungen

Im rechtlichen Bereich stehen ebenfalls Veränderungen an – bei Besitzstörungsklagen, Führerscheinregelungen sowie für Rad- und E-Scooterfahrende. Allerdings sind noch nicht alle Maßnahmen endgültig beschlossen. Vorgesehen ist, E-Mopeds als Kraftfahrzeuge einzustufen, was eine Zulassungspflicht samt Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht nach sich ziehen würde. Für E-Scooterfahrende soll voraussichtlich ab 1. Mai 2026 die Promillegrenze auf 0,5 gesenkt werden, zudem werden Blinker für diese Fahrzeuge Pflicht. Die StVO-Novelle sieht außerdem eine Helmpflicht für E-Biker bis 14 Jahre sowie für E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre vor.

Bei Führerscheinprüfungen gibt es künftig eine Erleichterung: Nach einem nicht bestandenen Versuch darf man bereits nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen erneut antreten. Betrügern drohen jedoch härtere Konsequenzen – die Sperrfrist verlängert sich von neun auf 18 Monate. Die Änderungen im Führerscheinwesen treten nach ÖAMTC-Informationen voraussichtlich am 1. Mai 2026 in Kraft.

Frächter müssen sich auf neue Mauttarife einstellen. Kernpunkt der Änderung: 2026 werden sie zwar mit 42 Millionen Euro für externe Kosten wie Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO2-Emissionen bei schweren Fahrzeugen belastet, dafür entfällt einmalig die Inflationsanpassung des Infrastrukturanteils der Lkw-Maut. Für Lkw mit mindestens vier Achsen beträgt die Anlastung der Infrastrukturkosten in der CO2-Emissionsklasse 5 demnach 11,49 Cent pro Kilometer (ohne Umsatzsteuer). Schlechtere Emissionsklassen werden mit 45,91 Cent veranschlagt.

Hinzu kommen noch die Gebühren für Sondermautstrecken.