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Kennzeichnungsstreit

EU verbietet „veganes Schnitzel“ – Burger bleibt erlaubt

EU verbietet „veganes Schnitzel“ – Burger bleibt erlaubt
Foto: iStock
4 Min. Lesezeit |

31 Begriffe, jahrelange Debatten, ein fragwürdiger Kompromiss – die EU hat entschieden, wie vegane Produkte künftig heißen dürfen.

Ob die neuen EU-Regeln zur Kennzeichnung pflanzlicher Produkte tatsächlich mehr Klarheit schaffen, darf bezweifelt werden. Was Anfang März als Kompromiss präsentiert wurde, wirkt bei näherer Betrachtung eher wie ein weiteres Beispiel dafür, wie sich die Europäische Union an Nebenschauplätzen verausgabt – mit einem Ergebnis, das weder konsequent noch kohärent ist.

Am 5. März einigten sich Rat und Parlament auf eine vorläufige Vereinbarung, die Landwirten eine stärkere Stellung in der Lebensmittelversorgungskette sichern soll. Teil dieser Einigung ist ein Regelwerk zum Schutz bestimmter Fleischbezeichnungen – allerdings nur für eine begrenzte Auswahl an Begriffen, nicht flächendeckend. Hersteller veganer Produkte oder von Fleischalternativen dürfen künftig keine Bezeichnungen wie „Steak“, „Rippchen“ oder „Schnitzel“ mehr verwenden. „Veganer Burger“ oder „vegane Wurst“ bleiben hingegen erlaubt – ein Widerspruch, der das Ergebnis jahrelanger, offenkundig wenig zielführender Debatten unter den Abgeordneten widerspiegelt.

Verbotene Begriffe

Konkret umfasst die Vereinbarung ein Verbot von 31 Begriffen, die künftig ausschließlich für Fleischprodukte reserviert sein sollen: Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Geflügel, Huhn, Pute, Ente, Gans, Lamm, Schaffleisch, Schaf, Ziege, Schenkel, Rumpsteak, Filet, Flanke, Lende, Schnitzel, Rippen, Schulter, Haxe, Kotelett, Flügel, Brust, Leber, Keule, Ribeye, T-Bone, Schlegel und Speck. Warum ausgerechnet „Burger“ und „Wurst“ nach heftigen internen Debatten von der Liste gestrichen wurden, bleibt unklar – ebenso das Kriterium, nach dem die Auswahl letztlich getroffen wurde.

In der offiziellen Mitteilung des Rates heißt es, die Maßnahme solle „die Transparenz auf dem Binnenmarkt erhöhen und Verbrauchern ermöglichen, Kaufentscheidungen auf Basis objektiver Informationen zu treffen“. Die reservierten Begriffe sollen ausschließlich für Fleischprodukte gelten – einschließlich in Zellkulturen gezüchteter Erzeugnisse. Laut Berichten ausländischer Medien wurden die technischen Details der Vereinbarung am 13. März abgeschlossen; nun muss der Text vom Rat für Landwirtschaft und Fischerei mit den Ministern aller 27 Mitgliedstaaten abgestimmt und anschließend vom Parlament bestätigt werden.

Betroffene Hersteller erhalten eine Übergangsfrist von drei Jahren, um Lagerbestände abzubauen und Produktion sowie Kennzeichnung anzupassen. Danach werden Produkte mit Bezeichnungen wie „veganer Schenkel“ oder „veganes Filet“ vom Markt verschwinden müssen. Den Anstoß für das Verbot gab die französische Abgeordnete Celine Imart, parlamentarische Berichterstatterin und Mitglied der EVP. Ihr soll es in letzter Minute gelungen sein, auch „Schnitzel“ und „Leber“ auf die Liste zu setzen – mit dem Argument, kulinarisches Erbe wie Gänseleber bedürfe eines besonderen Schutzes.

Die Diskussion darüber läuft bereits seit Jahren. Im September des Vorjahres stimmte der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments mit 49 Mitgliedern für die Weiterführung der Verhandlungen; das Plenum folgte mit 355 zu 247 Stimmen. Während der dänischen Ratspräsidentschaft scheiterte eine Einigung zunächst, weshalb die Entscheidung auf 2026 vertagt wurde – bis Zypern den Vorsitz übernahm und die Gesetzgeber schließlich zu einem Ergebnis fanden.

BEUC gegen Verbot

Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet jene Organisation, die Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene vertreten soll, das Verbot ablehnt. Die Europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC hat in einer eigenen Studie erhoben, dass rund 70 Prozent der Befragten die weitere Verwendung von Fleischbezeichnungen für fleischlose Produkte befürworten – sofern die Verpackung klar und deutlich auf den pflanzlichen Charakter des Produkts hinweist. „Die Behauptung, dass diese Bezeichnungen Verwirrung stiften, ist schlicht nicht haltbar“, so BEUC.

Verbraucher wollten sich gesünder ernähren und benötigten dafür praktische, leistbare Alternativen. Die neuen Regeln würden die Orientierung nicht erleichtern, sondern erschweren – und seien letztlich nicht notwendig. Statt die Vorschriften für Unternehmen zu verkomplizieren, sollten politische Entscheidungsträger lieber daran arbeiten, Packungen verständlicher zu gestalten: mit klaren Informationen und verlässlichen Kennzeichnungen.