Während tausende Bosnier ihre Staatsbürgerschaft für ein Leben in Deutschland oder Österreich aufgeben, schafft ein neues Gesetz Erleichterung – doch für 100.000 kommt es zu spät.
Seit 2022 zeichnet sich bei der Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft ein rückläufiger Trend ab, der bis Ende 2025 anhält. Wie das Ministerium für zivile Angelegenheiten in Bosnien und Herzegowina gegenüber dem Portal Klix.ba mitteilte, handelt es sich bei den meisten Fällen um Verzichtserklärungen für den Erwerb der deutschen oder österreichischen Staatsbürgerschaft. In informellen Gesprächen nennen Antragsteller häufig die Regelung des Arbeitsstatus, Immobilienbesitzrechte, erleichtertes Reisen und bessere Studienmöglichkeiten im Ausland als Beweggründe.
Die höchste Zahl an Staatsbürgerschaftsaufgaben wurde 2003 verzeichnet, als fast 10.000 Personen innerhalb eines Jahres ihre bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft ablegten. Von 2008 bis 2015 folgte eine Stagnationsphase mit durchschnittlich 3.500 Verzichtserklärungen pro Jahr. Zwischen 2016 und 2019 stieg die Zahl leicht an, wobei jährlich mehr als 4.000 Personen ihre Staatsbürgerschaft aufgaben.
Mit Serbien, Kroatien und Schweden hat Bosnien und Herzegowina Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft geschlossen. Bürger, die die Staatsbürgerschaft dieser Länder erwerben, können daher ihre bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft behalten. Bedeutsam ist die Gesetzesänderung in Deutschland im Jahr 2024: Während zuvor der Verzicht auf die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes (bei Nicht-EU-Staaten) für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vorgeschrieben war, erlaubt das neue Gesetz nun den Erwerb ohne diese Verpflichtung.
⇢ Ausreisepflichtiger Bosnier kassiert 87.000 Euro Sozialhilfe – trotz Strafregister
Gesetzliche Hürden
Für jene Bürger, die vor Juni 2024 die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und deshalb auf ihre bosnisch-herzegowinische verzichtet haben, besteht allerdings weiterhin ein Problem. Das bosnische Gesetz erlaubt keine Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft ohne Verzicht auf die deutsche. Der Botschafter von Bosnien und Herzegowina in Deutschland, Damir Arnaut, erklärte gegenüber Klix.ba, dass er bereits vor den Änderungen des deutschen Gesetzes angeordnet habe, Antragstellern zu empfehlen, diese Gesetzesänderungen abzuwarten. Inzwischen gehen bei der Botschaft und den Konsulaten kaum noch Anträge auf Verzicht ein.
„Es bleibt jedoch das Problem von über 100.000 unserer Landsleute, die in früheren Jahren auf ihre bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft verzichtet haben, um die deutsche zu erwerben“, so Arnaut. „Unser Gesetz erlaubt ihnen die Rückerlangung nur bei Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft, was realistisch betrachtet kaum jemand tun wird. Es liegt im wirtschaftlichen und in jedem anderen Interesse von Bosnien und Herzegowina, diese unlogische Bestimmung aus dem Gesetz zu streichen. In dieser Frage vertritt unsere Diaspora in Deutschland eine einheitliche Position, unabhängig von nationaler, regionaler oder sonstiger Zugehörigkeit.“
Historische Entwicklung
Die Zahlen zeigen einen deutlichen historischen Verlauf: Während in den Jahren 1996 bis 1999 nur vereinzelt Staatsbürgerschaftsaufgaben verzeichnet wurden, stieg die Zahl ab 2001 sprunghaft an. Nach dem Höhepunkt von 2003 mit 9.128 Fällen sank die Zahl kontinuierlich und pendelte sich zwischen 2008 und 2015 bei etwa 3.500 Fällen pro Jahr ein. Nach einem leichten Anstieg zwischen 2016 und 2019 ist seit 2020 wieder ein Rückgang zu verzeichnen – von 3.168 Fällen im Jahr 2020 auf 1.580 im Jahr 2025.
Bezüglich des Erwerbs der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft führt das Ministerium für zivile Angelegenheiten Aufzeichnungen über Personen, die das Recht gemäß Artikel 13 des Staatsbürgerschaftsgesetzes erhalten. Dieser Artikel ermöglicht Emigranten, die nach Bosnien und Herzegowina zurückkehren, sowie deren ersten und zweiten Nachkommengenerationen und deren Ehepartnern unter bestimmten Bedingungen den Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Im Jänner 2025 erhielten insgesamt 15 Personen auf diesem Weg die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft. Darunter waren drei Personen aus Russland, drei aus der Türkei, je zwei aus Montenegro und Kroatien sowie jeweils eine Person aus den USA, Ägypten, Österreich, Armenien und Luxemburg.