Nach einem nächtlichen Feuer in ihrem Lokal muss eine oberösterreichische Gastwirtin hinter Gitter. Im Gebäude befanden sich 17 Menschen.
Eine 40-jährige Gastwirtin aus Schönau im Mühlkreis (Oberösterreich) wurde wegen Brandstiftung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte drei Jahre Freiheitsstrafe, wobei zwei Jahre bedingt nachgesehen wurden. Zusätzlich muss die Verurteilte 42.000 Euro für den Feuerwehreinsatz bezahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 10. September 2024. Die Gastwirtin hatte in ihrem Lokal brennbare Materialien zwischen Küche und Gastraum angezündet. Zum Zeitpunkt des Feuers befanden sich 17 Asylwerber im Gebäude, die jedoch unverletzt blieben.
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Erfolgreicher Löscheinsatz
Die alarmierten Feuerwehrkräfte konnten den bereits fortgeschrittenen Brand unter Kontrolle bringen und löschen. Trotz mehrerer Verhandlungstage zeigte sich die Angeklagte nicht geständig.
Sie bestritt die Vorwürfe der vorsätzlichen Brandlegung bis zuletzt.
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