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Gerichtsurteil

FPÖ muss Beate Meinl-Reisinger wegen „Geldkoffer“-Behauptung entschädigen

FPÖ muss Beate Meinl-Reisinger wegen „Geldkoffer“-Behauptung entschädigen
(FOTO: EPA/MAX SLOVENCIK)
2 Min. Lesezeit |

Eine falsche „Geldkoffer“-Behauptung über Außenministerin Beate Meinl-Reisinger hat für die FPÖ erneut rechtliche Folgen – diesmal muss sie die Aussage öffentlich widerrufen und Entschädigung zahlen.

Die FPÖ hatte behauptet, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger reise mit „Geldkoffern“ in die Ukraine, um dort österreichisches Steuergeld in bar zu übergeben. In einem Verfahren vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen einigten sich Meinl-Reisinger und der FPÖ-Parlamentsklub nun auf einen Vergleich. Dieser ist seit dem 7. Oktober rechtskräftig. Die FPÖ muss erneut 3.000 Euro Entschädigung zahlen und die falsche Behauptung auf ihrem YouTube-Kanal „FPÖ TV“ öffentlich richtigstellen.

Zweimal 3.000 Euro

Der aktuelle Vergleich ist bereits die zweite rechtliche Konsequenz in der „Geldkoffer“-Causa. Ende September hatte das Oberlandesgericht Wien die FPÖ wegen derselben Behauptung rechtskräftig wegen übler Nachrede zu einer Entschädigungszahlung von 3.000 Euro verpflichtet. Im nun abgeschlossenen Verfahren vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen vereinbarte der FPÖ-Parlamentsklub in einem Vergleich eine weitere Zahlung von 3.000 Euro sowie die öffentliche Richtigstellung der Behauptung. Damit belaufen sich die Entschädigungszahlungen aus diesen beiden Verfahren auf insgesamt 6.000 Euro.

NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos kommentierte das Ergebnis mit den Worten: „Endlich spürt die FPÖ, dass Fake News nicht ohne Strafe bleiben.“ Er forderte die Partei auf, ihre Desinformationskampagnen zu beenden.

Weitere Verfahren offen

Parallel dazu sind in derselben Angelegenheit noch zwei zivilrechtliche Verfahren anhängig, die der FPÖ weitere rechtliche Konsequenzen einbringen könnten.

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KO KOSMO-Redaktion
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