Feuer, Falle, Lebensgefahr: Ein 58-Jähriger aus Litschau steht vor Gericht, weil er Feuerwehrleute in seiner brennenden Wohnung eingesperrt und einen Retter in Todesgefahr gebracht haben soll.
Ab heute steht ein 58-jähriger Mann aus Litschau (Bezirk Gmünd) vor dem Landesgericht Krems. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen, nachdem er bei einem Feuerwehreinsatz Einsatzkräfte in seiner Wohnung eingesperrt und einem Feuerwehrmann den Atemschutz entrissen haben soll.
Der Angeklagte muss sich wegen mehrerer schwerwiegender Delikte verantworten. Neben versuchtem Mord umfasst die Anklage auch Brandstiftung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und absichtlich schwere Körperverletzung. Sein Verteidiger kündigte bereits an, dass sich der 58-Jährige zum Mordvorwurf nicht schuldig bekennen werde.
Vorsätzliche Brandstiftung
Der Vorfall ereignete sich am 29. August des Vorjahres in einem Mehrparteienhaus in Litschau. Der Beschuldigte soll auf seinem Balkon vorsätzlich ein Feuer gelegt haben, wobei er Brandbeschleuniger sowie verschiedene brennbare Materialien wie Holz, Grillkohle, Papier, Schaumstoffmatten und Möbelteile verwendete. Als die Feuerwehr zur Rettung anrückte, soll er sich massiv gegen die Hilfsmaßnahmen gewehrt haben.
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Besonders brisant: Der Mann sperrte laut Anklage die Einsatzkräfte in einem Zimmer ohne Türklinke ein. Dabei soll er höhnisch gelacht und gedroht haben: „Jetzt kommt ihr nicht mehr hinaus.“
Lebensgefährlicher Angriff
Den Feuerwehrleuten gelang es zwar, die Tür aufzubrechen, doch der Angeklagte griff daraufhin einen von ihnen an. Er riss dem Feuerwehrmann den Sauerstoffschlauch seines Atemschutzgeräts heraus, wodurch dieser Rauchgas einatmete. Der Einsatzkraft gelang es nur knapp, die Maske notdürftig wieder anzubringen und die verrauchte Wohnung zu verlassen, bevor er eine tödliche Menge Rauch einatmen konnte. Er erlitt dennoch eine Rauchgasvergiftung.
Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Gericht wird mehrere Zeugen hören und einen psychiatrischen Sachverständigen hinzuziehen.
Bei einer Verurteilung droht dem 58-Jährigen eine Freiheitsstrafe, die bis zu lebenslänglich reichen kann.