Österreich plant eine weitreichende Wehrdienstreform – für viele junge Männer könnte sich die Dienstzeit ab 2027 deutlich verändern.
Die österreichische Bundesregierung hat sich bei der geplanten Wehrdienstreform auf weitere Details verständigt. Nach der nun vorgesehenen Aufteilung sollen auf sechs Monate Grundwehrdienst ein verpflichtender Übungsmonat unmittelbar im Anschluss sowie weitere zwei Monate beziehungsweise 60 Tage innerhalb von zehn Jahren folgen. Damit würde die erste durchgehende Dienstzeit praktisch sieben Monate betragen. Die Reform soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten, ist allerdings noch nicht vom Parlament beschlossen.
Die Reform ist auch für viele junge Männer aus der Balkan-Community in Österreich relevant – allerdings nur dann, wenn sie österreichische Staatsbürger und damit grundsätzlich wehrpflichtig sind. Besondere Fragen stellen sich bei Doppel- und Mehrfachstaatsbürgern. Ob der Wehrdienst in Österreich zu leisten ist, hängt unter anderem davon ab, welche internationalen Abkommen zwischen den jeweiligen Staaten gelten und ob bereits Militärdienst in einem anderen Staat absolviert wurde. Eine Befreiung vom österreichischen Präsenzdienst aufgrund eines bereits im Ausland geleisteten Militärdienstes ist möglich, wird aber im Einzelfall geprüft und besteht nicht automatisch.
Das „6+1+2″-Modell
Nach weiteren Beratungen im Kanzleramt hat sich die Koalition nach übereinstimmenden Medienberichten nun auch auf die zeitliche Aufteilung der drei zusätzlichen Pflichtmonate verständigt. Vorgesehen sind zunächst sechs Monate Grundwehrdienst und unmittelbar danach ein weiterer verpflichtender Übungsmonat. Die verbleibenden zwei Monate beziehungsweise 60 Tage sollen anschließend innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren in Form von Übungen absolviert werden. Gesetzlich beschlossen ist dieses Modell bislang noch nicht.
Offene Fragen
Beim Zivildienst sind dagegen noch Details offen. Nach dem Regierungsmodell soll ab 1. Jänner 2027 zunächst die Möglichkeit bestehen, den regulären neunmonatigen Zivildienst freiwillig um zwei Monate zu verlängern. Ab 2028 soll ein gesetzlicher Automatismus greifen: Sinkt die Zahl der Grundwehrdiener unter eine festgelegte Schwelle, könnte der Zivildienst ab dem Folgejahr verpflichtend auf elf Monate verlängert werden. Noch nicht abschließend geklärt ist, wie die beiden zusätzlichen Monate zeitlich verteilt werden sollen. Die ÖVP spricht sich laut aktuellen Berichten dafür aus, beide Monate direkt an den regulären Zivildienst anzuschließen.
Für Teile der geplanten Reform ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig. ÖVP, SPÖ und NEOS sind daher auf die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei angewiesen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums will die Koalition ihr nun ausgearbeitetes Gesamtpaket noch in dieser Woche sowohl der FPÖ als auch den Grünen vorlegen. Erst danach kann sich zeigen, ob die nötige parlamentarische Mehrheit für ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027 zustande kommt.