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OTTAKRINGER STRASSE

Illegale Beauty-Eingriffe auf Balkanstraße: Falsche Ärztin vor Gericht

Symbolbild (FOTOS: Wikimedia Commons/Gugerell, iStockphoto)

Es ist nicht das erste Mal, dass auf der Ottakringer Straße illegale Beauty-Eingriffe durchgeführt wurden. Eine 25-jährige Bosniern wurde kürzlich deswegen sogar verhaftet. Laut Anklage soll sie „auf schmerzhafte und technisch gröblich unsachgemäße sowie nicht sorgfältige Weise“ behandelt haben. Nun steht sie vor Gericht.

Schon vor drei Jahren wurde auf der sogenannten Balkanstraße eine Polizei-Razzia gegen illegale Schönheitsoperationen bzw. kosmetische Eingriffe in Friseursalons durchgeführt. (KOSMO berichtete) Die Angeklagte hatte auf sozialen Netzwerken kosmetische Eingriffe an Nasen, Lippen und Wangen angeboten. Serbische Ärzte reisten nach Wien, um hierzulande im Pfusch Eingriffe vorzunehmen. Viele Frauen klagten später über schwere Nebenwirkungen. (KOSMO berichtete)

Bosnierin gab sich als Ärztin aus
Vor einigen Wochen wurde ein weiterer solcher Fall publik. Eine gebürtige Bosnierin (25) gab sich von November 2020 bis Februar 2021 als Ärztin aus und führte in ihrer Wohnung Beauty-Eingriffe durch.

Solche ästhetischen Behandlungen dürfen in Österreich nur die dafür ausgebildeten Ärzte in entsprechenden Ordinationen mit sterilen und sicheren Instrumenten durchführen. Kosmetische Mittel, die verwendet werden, können allergische Reaktionen auslösen, egal wie hochwertig diese auch sein mögen. 

Eingriff ging schief
Auf der Balkanstraße machten die Dienste der Bosnierin schnell die Runde und auch via Instagram warb sie Kunden an. Für ihre Dienste kassierte sie bis zu 750 Euro. Die illegalen Machenschaften der 25-Jährigen flogen erst auf, als die Lippen-Unterspritzung bei einer Influencerin in die Hose ging. Das Opfer zeigte die vermeintliche „Beauty-Ärztin“ schlussendlich an. Kurz darauf meldeten sich auch zahlreiche weitere Frauen, die über Nebenwirkungen klagten.

Wie „oe24“ berichtet, befindet sich die gebürtige Bosnierin nun bereits seit 7 Wochen in Untersuchungshaft. Ihr werden Kurpfuscherei, gewerbsmäßigem Betrug, schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Prozess:
Richterin Julia Matiasch befragt die 25-Jährige zu ihrer Qualifikation: „Ich wollte immer Heilpraktikerin werden. Das hat mich immer fasziniert.“ Sie habe auf Basis von bereits vorhandenem Wissen „im ästhetischen Bereich“einen Kurs in Polen als „Kosmetologin“ gemacht: „So ein Kurs dauert zwei, drei Tage, wo man probt und übt.“ Materialkunde, hygienische und anatomische Aspekte und der Umgang mit Allergien – all das habe man ihr in Polen vermittelt. Im Anschluss habe sie noch einen Online-Kurz belegt und ein Zertifikat erworben. „Man muss sich da eingehend damit beschäftigen. Sonst wird das nix“, packte die Angeklagte aus. Im März 2021 habe sie eine Ausbildung zur Heilpraktierin angefangen, aber nach kurzer Zeit wieder abgebrochen.

„Ich hab‘ angenommen, dass man es darf. Ich hab‘ nicht gewusst, dass es Ärzten vorbehalten ist.“, sagt die Angeklagte weiter. Weshalb sie sich als eine Ärztin ausgegeben hat, antwortete die 25-Jährige: „Ich hab‘ Idole gehabt.“ Sie tat es, „wie die es in Russland auch gemacht haben“. Später habe sie sich „Frau Doktor“ genannt, „weil ich angefangen habe, bei einer Ärztin zu arbeiten“.

„Es kann jedem passieren. Ich war im Schock. Weil es mein Fehler war.“, sagte die Angeklagte. Nach einigen Tagen habe sie die Frau über Instagram aufgefordert „in die Notaufnahme zu fahren“. Die Patienitin tat das nicht und ist in die Praxis gefahren: „Als sie gekommen ist, war die Nasenspitze schon schwarz. Wenn sie früher gekommen wäre, wäre das niemals schwarz geworden.“

Drohungen erhalten:
Als eine Frau auf sozialen Netzwerken eine Nachricht schrieb, mit dem sie vor der Angeklagten warnte, konterte sie mit einer WhatsApp-Nachricht: „Aber der Tag kommt, meine schwarzhaarige Barbie, und du wirst sehen wie Knochen brechen. […]Ich werde deine schirchen Zähne raushauen und die an dich verfüttern.“ Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Das endgültige Urteil soll am 23. März fallen.