Es war ein frostiger Wochenbeginn, der das Wiener Veterinäramt in Aufruhr versetzte. Ein zwölf Wochen alter Pudelwelpe musste in der eisigen Kälte auf einem Balkon im Wiener Bezirk Simmering um sein kleines Leben kämpfen. Doch das Schicksal des kleinen Vierbeiners nimmt eine unerwartete Wendung, als sich herausstellt, dass er illegal aus Serbien importiert wurde.
Die Besitzerin des Welpen, eine Frau, deren Name aus Datenschutzgründen nicht genannt wird, war zu diesem Zeitpunkt abwesend und konnte von der Polizei telefonisch erreicht werden. Sie gab an, nicht zu wissen, wann sie nach Hause zurückkehren würde. Die verzweifelten Schreie des Welpen wurden immer leiser, was die Polizei und die Feuerwehr dazu veranlasste, die Wohnung zu öffnen und das Tier zu retten.
auf dem Balkon eingesperrt
Sie fanden den Welpen, einen vier Monate alten Zwergpudel, der nur ein Kilo und ein halbes wog, auf dem Balkon eingesperrt. Bei eisigen Temperaturen von -7,5 Grad Celsius war das Wasser in seiner Schüssel bereits gefroren. Als der Welpe endlich in die Wärme der Wohnung gebracht wurde, traf die Besitzerin ein und gestand, dass sie den Hund vor einigen Tagen illegal aus Serbien importiert hatte.
Diese Information veranlasste das Veterinäramt, den Zoll zu informieren. Der Welpe wurde beschlagnahmt und einem Grenztierarzt vorgestellt. Gemäß geltendem Recht darf der Welpe aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht in Österreich bleiben und muss nach Serbien zurückgebracht werden.
Strafe bis zu 7.500 Euro
Die Besitzerin muss nun mit Anzeigen wegen Tierquälerei und Strafen bis zu 7.500 Euro rechnen. Darüber hinaus droht ihr eine saftige Strafe wegen des Zollvergehens, da der Hund illegal in die EU geschmuggelt wurde.
Laut Gesetz müssen Welpen aus Drittstaaten für die Einreise nach Österreich gültig gegen Tollwut geimpft sein. Dies ist ab Vollendung der 12. Lebenswoche möglich. Frühestens 30 Tage nach der Impfung muss eine serologische Untersuchung durchgeführt werden, die die Wirksamkeit der Tollwutimpfung bestätigt. Erst drei Monate nach dieser Untersuchung darf der Welpe nach Österreich gebracht werden – das bedeutet frühestens mit sieben Monaten!
zurück nach Serbien
Die Zukunft des kleinen Pudelwelpen ist nun ungewiss. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen muss er nach Serbien zurückgebracht werden, und es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen seine Besitzerin für ihre Handlungen tragen muss. Diese Geschichte dient als traurige Erinnerung an die gesetzlichen Bestimmungen für die Einfuhr von Welpen und die möglichen Strafen für diejenigen, die sich nicht daran halten.
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