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DEMENZ

Inzest-Täter Fritzl fordert Haus nach Haftentlassung – mit Keller

FOTO: EPA/JAKUB KAMINSKI/LKA NÖ
FOTO: EPA/JAKUB KAMINSKI/LKA NÖ

Josef Fritzl strebt an, seinen Lebensabend in Freiheit zu verbringen, und prüft dafür rechtliche Möglichkeiten. Seine gesundheitliche Verfassung könnte dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Der berüchtigte österreichische Inzest-Täter Josef Fritzl hegt zum Jahreswechsel den Wunsch, seinen Lebensabend in Freiheit zu verbringen. Der 89-Jährige, bekannt durch sein Verbrechen an seiner Tochter, strebt an, in ein eigenes Haus zu ziehen – ein Keller scheint für ihn dabei unerlässlich zu sein.

Hintergrund des Falls

Fritzl verbüßt seit 2008 eine lebenslange Haft in der Justizanstalt Stein in Niederösterreich. Er hielt seine eigene Tochter mehr als 24 Jahre in einem geheimen Kellergewölbe in Amstetten gefangen und zeugte sieben Kinder mit ihr. Der Fall erlangte weltweit Aufmerksamkeit und ist ein fester Bestandteil der österreichischen Kriminalgeschichte. Einer der Söhne verstarb qualvoll im Keller durch unterlassene Hilfeleistung. Die Schwere seiner Verbrechen resultierte in der Verurteilung wegen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs.

Möglichkeit der Entlassung

Josef Fritzls Gesundheitszustand, insbesondere seine fortschreitende Demenz, könnte zu einer Erklärung der Haftunfähigkeit führen. Astrid Wagner, seine prominente Anwältin, setzt sich dafür ein, ihm unter bestimmten Voraussetzungen ein Leben außerhalb der Gefängnismauern zu ermöglichen. Ein Hauptanliegen Fritzls ist es, unabhängig vom genauen Standort, einen Wohnsitz in der Nähe öffentlicher Verkehrsmittel zu finden, da er sich nach so langer Zeit in Haft das Fahren nicht mehr zutraut.

Besonders ungewöhnlich erscheint Fritzls Bedingung, dass sein zukünftiges Zuhause einen Keller besitzen muss. Dies dient jedoch laut seinen Angaben einem praktischen Zweck: der Lagerung seiner Akten, Schriftstücke und persönlichen Erinnerungen, die sich während seiner Inhaftierung angehäuft haben.

Sollte Fritzl aufgrund seines Alters und Gesundheitszustands tatsächlich haftunfähig erklärt werden, steht die Möglichkeit einer Freilassung im Raum.