Ein Taxifahrer, ein Assistenzhund und eine Weigerung – daraus wurde ein Fall, der nun österreichische Rechtsgeschichte schreibt.
Ein Wiener Taxiunternehmen wurde wegen Diskriminierung zu Schadenersatz verurteilt, nachdem ein Fahrer sich geweigert hatte, Alice Mair, eine an Epilepsie erkrankte Frau, gemeinsam mit ihrem Assistenzhund Kuma in sein Fahrzeug zu lassen. Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2025 an einem Taxistand in Wien. Sowohl Alice Mair als auch ihre Mutter Anna erhielten jeweils 1.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Gesetzliche Pflicht
In Österreich sind Taxiunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Assistenzhunde zu befördern – verankert ist dies im Gelegenheitsverkehrsgesetz sowie in der Wiener Landesbetriebsordnung. Assistenzhunde durchlaufen eine individuelle Ausbildung, werden staatlich geprüft und im Behindertenpass eingetragen. Mit dem vorliegenden Urteil wurde nun eine klarere Rechtslage für betroffene Personen geschaffen.
Bedeutender Präzedenzfall
Die Gerichtsentscheidung gilt als Präzedenzfall. Christine Utrata, Vorsitzende des Vereins „Be Different Dog’s“, unterstreicht die Tragweite des Urteils für Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, der den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten getragen hatte, wertet die Entscheidung als bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung.