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MASKENVERBOT

Knaller: Wer eine Maske trägt, könnte bestraft werden

MASKENPFLICHT
Die FFP2-Maskenpflicht in den Wiener Öffis ist Geschichte. (FOTO: iStock/Erich Karnberger, Lightspruch)

Nach dem Ende der Maskenpflicht gilt wieder das alte Vermummungsverbot, wonach Mund und Nase im öffentlichen Raum nur noch mit ärztlichem Attest bedeckt werden dürfen.

Wer also heute durch die Straßen geht, mit der U-Bahn fährt, in die Apotheke oder in den Supermarkt geht und eine Maske trägt und aufgrund der Pandemie nicht glaubhaft nachweisen und zeigen kann, dass er Mund und Nase bedecken muss, riskiert eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit. So sehen es zumindest das Innenministerium und die Sicherheitsbehörden auf Anfrage der Kleinen Zeitung.

Rechtlicher Hintergrund der gesetzlichen Grauzone – Mit der Abschaffung der Maskenpflicht tritt das alte Verhüllungs- und Vermummungsverbot wieder in Kraft. Dieses Gesetz sieht jedoch vor, dass das Gesicht aus gesundheitlichen Gründen bedeckt werden darf, jedoch unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, so die Auslegung des Innenministeriums zum Bedeckungsverbot.

Das bedeutet: Alle, die jetzt im öffentlichen Raum eine Maske tragen, müssen ein ärztliches Attest mit sich führen. Wer es nicht dabei hat, unterliegt dem Ordnungswidrigkeitenrecht – genauso wie beim Überqueren der Straße bei Rot. Die Polizei werde, wie es heißt, „gerade in den nächsten Monaten verständnisvoll einschreiten“. „Wenn eine Person eine medizinische Begründung vorlegen kann und diese glaubhaft ist, liegt kein Ordnungswidrigkeitsverstoß vor“, sagte das Innenministerium der Kleinen Zeitung gegenüber.

Das Innenministerium behauptet, an einer Lösung des Problems zu arbeiten. Hinter den Kulissen heißt es, die Empfehlung des Gesundheitsministeriums, wonach Menschen im öffentlichen Raum notfalls freiwillig eine Maske tragen sollten, würde ausreichen. Sicherheitsbehörden können damit bei den Polizeibeamten durch diese Empfehlungen erreichen, dass sie von Kontrollen und Bestrafungen absehen.

Maskenpflicht fällt in Wien – Doch nicht alle Corona-Regeln fallen!

In einem Interview mit der Kleinen Zeitung bestätigte Staatsrechtsprofessor Bernd-Christian Funk, dass es hier ein Problem gibt. Funk spricht von einem „Pflichtenkonflikt“, der aber „juristisch gelöst“ werden könne.

„Die Pandemie ist nicht vorbei. Die Abwasserforschung bestätigt dies fast täglich. Das Recht, sich und andere durch das Tragen einer Maske vor Ansteckung zu schützen, hat Vorrang“, fordert Funk. Aus Sicht eines Verfassungsjuristen ist es absurd und „unzulässig“, von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen Masken tragen, eine Bestätigung zu verlangen. Funk geht noch einen Schritt weiter: „Unter den Umständen muss man sich gegenüber der Polizei nicht einmal mündlich rechtfertigen.“

So gesehen ist es für das Innenministerium nicht einmal notwendig, auf der Empfehlung des Sozialministeriums zu bestehen. „Solange das Virus nicht verschwindet – und es ist davon auszugehen, dass es so schnell nicht verschwinden wird – ist das Problem im Interesse der Gesundheit offensichtlich lösbar“, gibt der Experte zu bedenken.

Funk hält sogar die Verpflichtung aus dem alten Gesetz für unzulässig, wonach man eine Bescheinigung mitführen musste, wenn man aus gesundheitlichen Gründen Mund und Nase bedeckte. „Die Pflicht war schon in der alten Rechtsordnung problematisch.“