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VERMUMMUNGSGESETZ

Werden Maskenträger in Öffis von der Polizei mit 150 Euro abgestraft?

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Im Jahr 2017 wurde in Österreich ein Gesetz erlassen, das von einigen als "Burka-Verbot" bezeichnet wurde. (FOTO: iStock/ Vitalii Petrushenko, Larisa Stefanuyk)

Im Jahr 2017 wurde in Österreich ein Gesetz erlassen, das von einigen als „Burka-Verbot“ bezeichnet wurde. Es verbietet das Tragen von Gesichtsverhüllungen wie Burkas und Nikabs in der Öffentlichkeit. Nun könnte dieses Gesetz dazu führen, dass Menschen, die wegen der Covid-19-Pandemie eine Maske tragen, in Bim, Bus und Bahn mit einer Strafe von 150 Euro belegt werden. Das österreichische Innenministerium betont jedoch, dass die Polizei „verhältnismäßig“ vorgehen werde.

Seit Anfang des Monats besteht in den Wiener Öffis keine Maskenpflicht mehr. Trotzdem tragen weiterhin zahlreiche Fahrgäste freiwillig eine Maske in Bim, Bahn und Bus, um sich selbst und andere zu schützen. Allerdings könnte sich dies bald ändern, da Beamte nun angewiesen wurden, bei Verstößen gegen das seit 2017 geltende Verbot von Gesichtsverhüllungen wie Burkas und Nikabs, das auch das Tragen von Masken einschließt, strafrechtlich vorzugehen. Dies könnte bedeuten, dass Personen, die eine Maske tragen, obwohl sie nicht unter die Ausnahmeregelungen des Gesetzes fallen, mit einer Strafe von 150 Euro belegt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Polizei in der Praxis vorgehen wird und ob sie eine „verhältnismäßige“ Handhabung des Gesetzes sicherstellen kann.

2017 wurde das „Burka-Verbot“ in Österreich verabschiedet, welches das Tragen von Gesichtsverhüllungen wie Burkas und Nikabs in der Öffentlichkeit untersagt. Laut dem Gesetz kann es eine Strafe von 150 Euro geben, wenn man sein Gesicht auf öffentlichen Plätzen oder in Gebäuden verhüllt. Es gibt jedoch Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen oder gesundheitliche Gründe (mit ärztlichem Attest). Das Gesetz könnte nun auch angewendet werden, um Personen zu bestrafen, die weiterhin Masken in den Wiener Öffis tragen, obwohl die Maskenpflicht aufgehoben wurde.

Das sagt das Innenministerium

Und was bedeutet das in der „Nach-Corona-Zeit“? Es könnte sein, dass die Polizei sich bei der Handhabung des Gesetzes auf die Verwaltungspraxis vor der Corona-Pandemie bezieht und daher wieder ärztliche Atteste von Personen verlangt, die eine Maske tragen. Eine BMI-Sprecherin sagte gegenüber KOSMO, dass es derzeit noch keine „konkreten Strafen bezüglich Vermummung in den Öffis gibt“.

Sofern die Person eine plausible gesundheitliche Begründung vorlegen kann, gilt das Tragen einer Maske nicht als Verwaltungsübertretung.