Vielfach gegrillt, europaweit geliebt: Der Döner könnte bald eine geschützte Marke werden. Eine türkische Erzeugergruppe hat bei der Europäischen Kommission einen Antrag zur Qualitätssicherung dieses Kult-Fastfoods gestellt. Auf dem Spiel stehen Tradition, Geschmack und nicht zuletzt die Geldbörsen der Konsumenten.

Symbol der Integration
Der Döner, der seit den 1970er Jahren Teil der urbanen Gastronomie Europas ist, steht sinnbildlich für die türkische Einwanderungsgeschichte. „‚Döner‘ ist zu einem kulturellen Symbol der türkischen Einwanderung nach Europa, insbesondere nach Deutschland geworden“, so die türkische Erzeugergruppe, die dem beliebten Gericht nun ein rechtliches Fundament geben möchte. In einem historisch und kulturell begründeten Antrag fordern sie einen Qualitätsschutz, der die EU-weiten Standards für dieses Ethno-Street-Food festschreiben soll.
Genaue Vorschriften
Nach der EU-Prüfung des Antrags und einer dreimonatigen Einspruchsfrist könnten für den Döner bald strenge Regeln gelten. Von der Fleischzubereitung – „während des Garens wird die gegarte Oberfläche in 3 bis 5 mm dünnen Streifen von oben nach unten abgeschnitten“ – bis zum Verbot bestimmter Zusätze soll alles genauestens reguliert werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unterstützt dieses Ansinnen, da es „die Qualität der Lebensmittel gewährleisten, Nachahmungen verhindern und Verbraucher vor Irreführung schützen würde“.
Preissteigerung
Die Etablierung eines EU-Siegels ist jedoch nicht ohne Tücken. Der Preis für einen Döner könnte durch diese Exklusivität erheblich steigen, was in Anbetracht der aktuellen Kostenentwicklung zu weiterer Verbraucherbelastung führen dürfte. Besonders für Imbissbuden, deren Produkte laut Verbraucherschutz nicht immer den echten Dönerkriterien entsprechen, könnte dies eine Herausforderung darstellen.
Ob der Döner in Zukunft als traditionelle Spezialität geschützt wird, bleibt bis zur Entscheidung der Kommission und deren Mitgliedsstaaten spannend.
