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FATALE FOLGEN

Mitarbeiter geht zwei Minuten früher nach Hause – Kündigung

KUENDIGUNG
(FOTO: iStock/Stadtratte)

Der Chef eines Unternehmens in Wiener Neustadt hat seinen Mitarbeiter entlassen, weil er zwei Minuten zu früh von der Arbeit gegangen ist. Der Arbeitgeber wartete auf dem Parkplatz auf seinen Arbeitnehmer und teilte ihm die Entlassung mit.

Laut lokalen Medien war der Arbeitnehmer Vertriebsingenieur für ein Hightech-Unternehmen. Da er mehrfach für den technischen Support eingestellt wurde, blieb ihm nur noch wenig Zeit für seine eigentliche Aufgabe, nämlich die Kundenbetreuung.

Er warnte den Firmenchef vor dem Problem, aber ihm wurde gesagt, dass er Überstunden machen könne, und wenn das nicht klappen sollte, könne er sich in seiner Freizeit um seine Kunden kümmern. Zu diesem Zeitpunkt hatte dieser Arbeitnehmer jedoch bereits mehr als 130 Überstunden geleistet.

Als der Arbeitnehmer am selben Tag nach Ende der üblichen Arbeitszeit im Unternehmen im nächsten Supermarkt einkaufen ging, wurde er auf dem Parkplatz von seinem Chef erwartet, der ihm noch vor Ort seine Entlassung mitteilte und erklärte, dass er sich bereits um 16:28 Uhr von der Arbeit abgemeldet hatte, also 2 Minuten früher.

Zudem forderte der Chef des Unternehmens die sofortige Rückgabe des Dienstwagenschlüssels. Er ignorierte die Worte des Mitarbeiters, dass sich noch persönliche Gegenstände im Fahrzeug befänden.

Der Arbeitnehmer wandte sich umgehend an die Arbeiterkammer in Wiener Neustadt. Eine Intervention beim Arbeitgeber wegen ungerechtfertigter Entlassung blieb jedoch erfolglos. Das Unternehmen erhob sogar Einwände gegen das Interventionsschreiben.

So landete der Fall vor dem Arbeits- und Sozialgericht, wofür die AK Niederösterreich dem Mann freien Rechtsschutz gewährte, um gegen die Entlassung zu klagen.