Nach tausenden Todesopfern bei Protesten und Teherans Unterstützung für Russland verschärft die EU ihre Haltung – die Revolutionsgarden stehen vor der Einstufung als Terrororganisation.
Die EU reagiert mit verschärften Strafmaßnahmen auf die gewaltsame Unterdrückung regierungskritischer Demonstrationen im Iran sowie die anhaltende Unterstützung Teherans für Russlands Kriegsführung in der Ukraine. Menschenrechtsorganisationen gehen von tausenden Todesopfern bei den jüngsten schweren Unruhen aus. Am Donnerstag sprachen mehrere EU-Außenminister sogar von möglicherweise bis zu 30.000 getöteten Menschen. Zudem sollen zehntausende Personen festgenommen worden sein. Die iranische Führung hat bereits vor Wochen weitreichende Telefon- und Internetsperren verhängt, um die Verbreitung von Informationen über die Proteste und deren Opfer zu unterbinden.
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Französischer Kurswechsel
In der Europäischen Union zeichnet sich mittlerweile eine Einigung zur Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation ab. Nachdem Frankreich seine bisherigen Vorbehalte am Mittwoch aufgegeben hatte, galt eine politische Verständigung beim Treffen der EU-Außenminister am Donnerstag in Brüssel als wahrscheinlich. Der französische Außenminister Jean-Noel Barrot kündigte vor den Beratungen an, dass Paris diesen Schritt unterstützen werde.
Österreich hatte seine Zustimmung bereits zuvor signalisiert. „Wir stehen ganz klar auf der Seite des iranischen Volkes“, bekräftigte Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) gegenüber Journalisten. Es sei ein „klares Signal, auch jene zu identifizieren, die an diesen Morden beteiligt sind. Das ist die Hauptaufgabe“. Österreich beteilige sich selbständig daran.
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Terrorlisten-Einstufung
Bei dem EU-Treffen in Brüssel wird eine politische Einigung erwartet, die iranische Revolutionsgarde auf die Terrorliste zu setzen. Damit würde sie in dieselbe Kategorie wie der Islamische Staat (IS) und Al-Kaida eingeordnet werden. Wie EU-Beamte nach der Entscheidung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärten, sind insgesamt rund 30 Akteure von den Maßnahmen betroffen.
Die Namen sollen in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.