Ab dem kommenden Jahr führt die EU eine neue Regelung ein. Diese soll auch für Kroatien gelten.
EU soll ETIAS System ab nächstes Jahr einführen. Die Anwendung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) verpflichtet die Einwohner von BiH, ein elektronisches Formular auszufüllen und eine einmalige Gebühr von sieben Euro zu zahlen, bevor sie in die Europäische Union reisen.
Das Ausfüllen des Antragsformulars sollte nicht länger als 10 Minuten dauern und sollte nur ein Reisedokument erfordern. Alle Passagiere zwischen 18 und 70 Jahren müssen eine elektronische Gebühr von sieben Euro pro Bewerbung entrichten.
Wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich zu anzumelden (aufgrund des Alters, des Lese- und Schreibniveaus, der Computerkenntnisse oder des Zugangs zum erforderlichen Gerät), kann der Antrag von einem Dritten eingereicht werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Anforderung nicht bei jedem Grenzübertritt erfüllt werden muss, sondern einmal alle drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisedokuments (falls es in weniger als drei Jahren abläuft).
Bei der Ankunft am Schengen-Grenzübergang liest der Grenzschutz die Daten des Reisedokuments elektronisch aus und leitet eine Suche in verschiedenen Datenbanken ein, einschließlich einer Suche in ETIAS im Falle von visumbefreiten Passagieren.
Wenn keine gültige Reisegenehmigung von ETIAS vorliegt, kann der Passagiere nicht nach EU einreisen. In diesem Fall erfassen die Grenzschutzbeamten den Passagier und die Einreiseverweigerung im Ein- / Ausreisesystem. Wenn der Passagier über eine gültige Reisegenehmigung verfügt, wird ein Grenzkontrollverfahren durchgeführt und der Passagier kann in den Schengen-Raum einreisen, wenn alle Einreisebedingungen erfüllt sind.
Antragsteller wird darüber informiert, welche nationale zuständige Behörde für die Bearbeitung und Entscheidung über seine Reisegenehmigung zuständig war, und erhält Informationen zum Beschwerdeverfahren. Wenn der Reisende der Meinung ist, dass er nicht fair behandelt wurde, hat er das Recht, Rechtsschutz oder Zugang zu Informationen durch eine nationale Behörde zu beantragen.
Kroaten, die in Bosnien und Herzegowina leben und die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen diese Bescheinigung jedoch nicht bezahlen. während andere Bürger dies tun müssen.
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