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Albanien

Schauspielerin klagt Staat: KI-Avatar ohne Erlaubnis zur Ministerin ernannt

Schauspielerin klagt Staat: KI-Avatar ohne Erlaubnis zur Ministerin ernannt
FOTO: EPA/ANDREJ CUKIC
2 Min. Lesezeit |

Ihr Gesicht, ihre Stimme – doch die Kontrolle darüber liegt bei anderen. Eine Schauspielerin kämpft gegen den eigenen Staat.

Anila Bisha ist in Albanien eine bekannte Schauspielerin, die auf Bühne und Leinwand vor allem für die Verkörperung starker Frauenfiguren steht. Nun sieht sie sich mit einem Rechtsstreit konfrontiert, der weit über ihre persönliche Situation hinausweist: Ihr Gesicht und ihre Stimme wurden ohne ihr Einverständnis für politische Zwecke eingesetzt.

Bisha hatte ursprünglich zugestimmt, dass ihr digitales Abbild als Avatar namens „Diella“ auf dem staatlichen E-Services-Portal als virtueller Assistent fungiert. Im September vergangenen Jahres jedoch beförderte Premierminister Edi Rama den Chatbot kurzerhand zur Ministerin für öffentliche Beschaffung – eine Entscheidung, die die Schauspielerin nach eigenen Angaben völlig unvorbereitet traf. Wie AFP berichtet, hielt das digitale Ebenbild Bishas daraufhin eine Antrittsrede im Parlament in Tirana.

„Ich konnte es nicht glauben, als ich mich selbst im Parlament sprechen sah“, erklärte die 57-Jährige.

Klage gegen den Staat

Bisha betont, der Vertrag über die Nutzung ihres Abbilds sei im Dezember ausgelaufen – und einer politischen Verwendung des Avatars habe sie zu keinem Zeitpunkt zugestimmt. Nachdem ihre Versuche, die Regierung zu kontaktieren, unbeantwortet blieben, reichte sie Klage gegen den Staat ein und fordert eine Million Euro Schadenersatz wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.

Ihr Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Untersagung der weiteren Avatar-Nutzung wurde am Montag abgewiesen. Ihr Anwalt kündigte jedoch an, die Hauptklage in den kommenden Tagen einzubringen. Die Regierung bezeichnete den Streit als haltlos, erklärte aber gleichzeitig, sie begrüße eine gerichtliche Klärung.

Rama bewirbt Diella unterdessen weiterhin als Symbol im Kampf gegen Korruption – obwohl der Leiter der zuständigen KI-Abteilung derzeit wegen Manipulation von Ausschreibungen unter Ermittlung steht und sein Stellvertreter in einen Korruptionsskandal verwickelt ist.

Straßburg als Option

Bisha schließt auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nicht aus. Sie werde nicht aufgeben, bis sie die Kontrolle über ihre eigene Identität zurückgewonnen habe, betont sie.

„Ich weiß nicht, was noch alles mit meiner Stimme und meinem Gesicht gemacht werden könnte. Die Entwicklung der künstlichen Intelligenz wird beängstigend“, sagte sie.

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KO KOSMO-Redaktion
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