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Rauchverbot

Strengere Regeln: Bis zu 2.000 Euro Strafe für Raucher-Verstöße

Strengere Regeln: Bis zu 2.000 Euro Strafe für Raucher-Verstöße
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Österreich verschärft die Regeln rund ums Rauchen – und trifft damit eine Produktgruppe, die vor allem bei Jugendlichen boomt.

Das Verbot von Einweg-E-Zigaretten, die im Alltag meist schlicht als „Vapes“ bezeichnet werden, war bereits seit Längerem angekündigt. Nun hat der Gesundheitsausschuss am Dienstag die entsprechende Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz formell beschlossen – mit einer Gegenstimme: der FPÖ.

Strengere Produktregeln

Zugleich werden mit dem Beschluss auch strengere Regeln für neuartige Konsumprodukte eingeführt, darunter Nikotinbeutel und koffeinhaltige Pulver zum nasalen Gebrauch. Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Nikotinpouches oder Nikotinzahnstocher sowie nikotinfreie Produkte, die häufig stimulierende Substanzen wie Koffein oder Guarana enthalten, werden künftig rechtlich wie klassische Tabakprodukte behandelt. Das bedeutet: Sie unterliegen einem umfassenden Schutzregime mit Abgabe- und Werbeverbot – der erklärte Zweck dieser Maßnahmen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Zum Schutz von Kleinkindern wird darüber hinaus ab dem 20. August 2026 das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und vergleichbaren Abfällen auf öffentlichen Spielplätzen verboten. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von 500 Euro rechnen; im Wiederholungsfall können bis zu 2.000 Euro fällig werden.

Auf das Wegwerfverbot soll zudem durch einen gut sichtbaren Hinweis aufmerksam gemacht werden.

FPÖ-Kritik & Lachgas

Die FPÖ wertet die neuen Gesundheits- und Kinderschutzbestimmungen als „Kniefall vor Brüssel“ und sieht darin einmal mehr den Aufbau unnötiger Bürokratie. Christoph Steiner brachte darüber hinaus einen Antrag auf ein Verbot von Lachgas in Automaten ein – dieser wurde allerdings nicht abgelehnt, sondern lediglich vertagt.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass eine Regelung über das Arzneimittelrecht nicht greife, da das Produkt auch im Lebensmittelbereich Verwendung findet. Sie bekräftigte jedoch, weiterhin auf eine gemeinsame Lösung mit dem Koalitionspartner hinzuarbeiten. Spätestens ab 2027 werde ohnehin eine europäische Regelung in Kraft treten, kündigte sie an.

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KO KOSMO-Redaktion
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