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VFGH

Ungeimpften-Lockdown und 2G waren gesetzeskonform

(FOTO: VfGH/Achim Bieniek, zVg,)

Am Mittwoch fiel die Entscheidung, dass sowohl der Lockdown für Ungeimpfte als auch 2G nicht gegen die Verfassung verstoßen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied, dass der erste Coronavirus-Lockdown für Ungeimpfte im November 2021 gesetzeskonform gewesen ist. Dies wurde heute offiziell veröffentlicht. Der Antrag einer Wienerin, die den Lockdown als gesetzeswidrig bekrittelte, wurde abgewiesen.

Im Erkenntnis des VfGH wird erklärt, dass der Gesundheitsminister aufgrund der Delta-Variante „vetretbarerweise annehmen“ konnte, dass „nicht immunisierte Personen sowohl ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko als auch ein deutlich erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben.“

Auch die Ausgangsbeschränkung für nicht geimpfte Personen, mit dem Ziel die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, waren ein geeignetes Mittel, um die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

„Gerade im Hinblick auf das Grundrecht auf Privat- und Familienleben waren zudem zahlreiche Ausnahmen von der Ausgangsregelung vorgesehen; die Ausgangsregelung war daher in einer Gesamtbetrachtung verhältnismäßig“, so der VfGH weiter.,