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Jugendschutz

Vape-Verbot und Tabak-Hammer: Regierung zieht die Schrauben an

Vape-Verbot und Tabak-Hammer: Regierung zieht die Schrauben an
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Österreich verschärft den Kampf gegen Nikotin: Die geplante Tabakgesetznovelle verbietet Einweg-E-Zigaretten und stellt Nikotinbeutel unter das Tabakmonopol.

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG), die mehrere Bereiche neu regelt. Nach Abschluss der Verhandlungen soll der Gesetzesentwurf nun in die Begutachtungsphase gehen, wobei das Inkrafttreten für Juli 2026 vorgesehen ist. Ein zentrales Element der Novelle bildet das Verbot von Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotingehalt, das Ende 2026 wirksam werden soll. Diese Maßnahme zielt insbesondere auf den wachsenden Konsum unter Heranwachsenden ab.

⇢ Raucher aufgepasst: Das ändert sich ab 2026

Aktuelle Daten der ESPAD-Erhebung (europäische Schülerstudie) aus dem Jahr 2024 belegen, dass bereits 28 Prozent der 15-Jährigen regelmäßig zu E-Zigaretten greifen, wobei Einwegprodukte mit süßen Geschmacksrichtungen besonders beliebt sind.

Neben den gesundheitlichen Bedenken spielen auch ökologische Aspekte eine wichtige Rolle. Die unsachgemäße Entsorgung der Geräte mit integrierten Lithiumbatterien führt vermehrt zu Bränden in Abfallverarbeitungsanlagen.

Tabakfreie Zonen

Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass öffentliche Spielplätze künftig als tabakfreie Zonen ausgewiesen werden müssen. Dort wird das Wegwerfen von Tabakprodukten und ähnlichen Erzeugnissen untersagt, um Kinder vor schädlichen Tabakabfällen zu schützen. Darüber hinaus erhalten Gemeinden die Befugnis, weiterreichende Schutzmaßnahmen zu erlassen, darunter auch komplette Rauchverbote für diese Bereiche.

Strengere Regulierung

Die Novelle bringt auch eine grundlegende Neuordnung für Nikotinbeutel („Pouches“) und nikotinhaltige E-Liquids mit sich. Diese werden künftig wie herkömmliche Zigaretten reguliert und fallen unter das Tabakmonopol. Der Vertrieb wird ausschließlich über Trafiken erfolgen, begleitet von verschärften Alterskontrollen und einem weitreichenden Werbeverbot.

Für bestehende Werbeverträge gilt eine Übergangsfrist bis Februar 2028. „Nikotinbeutel sind kein Lifestyle-Produkt, sondern hochdosierte Suchtmittel. Jetzt gelten auch für sie klare gesetzliche Spielregeln“, betont Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Staatssekretärin für Gesundheit.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Einbindung dieser Produkte in die Tabakbesteuerung auch fiskalische Ziele.

Bis 2029 rechnet man mit zusätzlichen Einnahmen von bis zu 500 Millionen Euro.