Ein Machtkampf um Transparenz erschüttert die politische Landschaft: Der Rechnungshof zieht gegen die FPÖ vor den Verfassungsgerichtshof – weil die Partei ihre Wahlkampfunterlagen unter Verschluss hält.
Zwischen dem Rechnungshof und der FPÖ ist ein juristischer Konflikt um die Kontrolle der Wahlkampfausgaben entbrannt. Die Prüfbehörde beabsichtigt nun, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten, nachdem die Freiheitlichen die Einsicht in ihre Unterlagen verweigert haben. Die Partei begründet ihre Ablehnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die entsprechende Gesetzesgrundlage.
Die aktuelle Überprüfung der Parteienberichte zur vergangenen EU-Wahl stellt die erste Anwendung der neuen Bestimmungen des Parteiengesetzes dar. Im Rahmen dieser Kontrolle teilte die FPÖ dem Rechnungshof mit, dass sie die relevanten Passagen des Gesetzes für verfassungswidrig erachte und daher der Aufforderung zur Dokumentenvorlage nicht nachkommen werde. Die umstrittenen Regelungen sind Teil der erweiterten Prüfkompetenz, wonach Parteien zur Wahrung der Kontrollbefugnisse entsprechende Unterlagen bereitstellen müssen.
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Erweiterte Prüfrechte
Das Gesetz ermöglicht zudem Vor-Ort-Kontrollen durch den Rechnungshof. Nachdem die Freiheitlichen auch einer weiteren Aufforderung zur Übermittlung von Wahlkampfunterlagen nicht nachgekommen waren, kündigte der Rechnungshof eine Prüfung in den Parteiräumlichkeiten an. Diese wurde laut Behörde von der FPÖ ebenfalls abgelehnt.
Der Rechnungshof betont, dass bislang keine andere Partei die Dokumentenvorlage unter Berufung auf Verfassungswidrigkeit verweigert habe. Die FPÖ, die nach eigenen Angaben die Wahlkampfkostengrenzen eingehalten hat, kritisiert das Vorgehen des Rechnungshofs scharf.
In seiner Argumentation beruft sich der Rechnungshof auf den vom Verfassungsgerichtshof bestätigten Gestaltungsspielraum der Prüfer bei der Kontrolle politischer Parteien. Besonders im Fokus stehen die nicht vorgelegten Unterlagen zu den Agenturaufwendungen im EU-Wahlkampf, die trotz mehrfacher Aufforderung unter Verschluss blieben.
FPÖ-Kritik
„Wer sparsam ist, wird zusätzlich durchleuchtet. Normalerweise müsste es genau umgekehrt der Fall sein“, erklärte Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. Er stellte die rhetorische Frage, warum die FPÖ falsche Angaben machen und dadurch auf Rückerstattungen verzichten sollte.
„Wir haben alle Kosten wahrheitsgemäß angegeben, erklären uns aber nicht dazu bereit, Aufwendungen zu erfinden – selbst wenn das offenbar lieber gesehen würde.“
Die FPÖ verweist in diesem Zusammenhang auf ihre deutlich geringeren Wahlkampfkosten von 72.000 Euro im Vergleich zu anderen Parteien. Die ÖVP hatte für denselben Wahlkampf etwa eine Million Euro ausgegeben, die SPÖ rund 600.000 Euro. Die Freiheitlichen kündigen an, notfalls selbst vor das Höchstgericht zu ziehen, um die Rechtmäßigkeit der verlangten Kontrollen klären zu lassen.