Parlamentarisches Tauziehen um brisante Themen: Die Regierungsparteien blockieren den von der FPÖ geforderten U-Ausschuss zu Corona und dem Tod Pilnaceks.
Die Koalition hat das Verlangen der FPÖ nach einem Untersuchungsausschuss zu Corona-Maßnahmen und dem Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek im Geschäftsordnungsausschuss abgelehnt. Nach dieser Zurückweisung am Mittwoch beabsichtigen die Freiheitlichen nun, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, wie aus einer Mitteilung der Parlamentskorrespondenz hervorgeht.
Die Ablehnung stützt sich auf juristische Gutachten der Experten Christoph Bezemek und Mathis Fister, die von der ÖVP ins Feld geführt wurden. Diese Gutachten stellen die rechtliche Zulässigkeit des freiheitlichen Ansuchens infrage. Nach den geltenden Regeln für Untersuchungsausschüsse muss der zu untersuchende Gegenstand einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ darstellen. Bezemek kann einen solchen nicht erkennen, während Fister das Verlangen als unzulässig einstuft, da es weder einen „bestimmten“ noch einen „abgeschlossenen“ Vorgang betreffe.
Parlamentarische Debatte
In der parlamentarischen Debatte kritisierte SPÖ-Vertreter Kai Jan Krainer die Vermischung zweier grundverschiedener Themenkomplexe. Nikolaus Scherak von den NEOS äußerte sich differenzierter und räumte ein, dass er die Rechtslage nicht so eindeutig bewerte wie ÖVP und SPÖ. Er halte es durchaus für möglich, dass der Verfassungsgerichtshof die von der FPÖ konstruierte thematische Verbindung als rechtmäßig erachten könnte. Dennoch schlossen sich die NEOS dem Votum von ÖVP und SPÖ an, das freiheitliche Verlangen vollständig zurückzuweisen.
Die Grünen identifizierten nach eigenen Angaben „einige Formalfehler“ im Antrag der FPÖ. Ihre Vertreterin Nina Tomaselli betonte jedoch, dass ihre Partei dem parlamentarischen Kontrollrecht grundsätzlich Priorität einräume.
Rechtliche Grundlagen und mögliche Optionen
Die FPÖ argumentiert entgegen den Gutachtern, dass ihr Verlangen alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfülle. Laut Angaben der Freiheitlichen sei der Untersuchungszeitraum klar abgegrenzt und ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den Beweisthemen gegeben. Die Fraktion sieht sich daher in einer guten Position für den Gang zum Verfassungsgerichtshof.
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Als Kompromissvorschlag brachte die ÖVP ins Spiel, die beiden Themenkomplexe in getrennten Untersuchungsausschüssen zu behandeln. Die FPÖ hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder ihren Antrag entsprechend zu überarbeiten oder, wie angekündigt, den Verfassungsgerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen.