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Intensivtäter

Eine Million Euro Kosten: Erster 13-Jähriger zieht in „Auszeit-WG“ ein

Eine Million Euro Kosten: Erster 13-Jähriger zieht in „Auszeit-WG“ ein
FOTO: iStock/Diy13
4 Min. Lesezeit |

Wien wagt ein Experiment mit strafunmündigen Intensivtätern – und zieht damit nicht nur Zustimmung auf sich.

Nach mehreren Verzögerungen hat die Auszeit-WG für strafunmündige Intensivtäter in Wien-Simmering ihren Betrieb aufgenommen. Wie ein Sprecher der zuständigen Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) gegenüber der APA bestätigte, ist vor rund einer Woche ein 13-jähriges Kind in die Einrichtung eingezogen. Der Aufenthalt verlaufe bisher plangemäß.

Im Zuge der Aufnahme musste der Jugendliche sein persönliches Mobiltelefon abgeben; stattdessen steht ihm in der WG ein Gerät mit den eingespeicherten Nummern der Mutter sowie der Kinder- und Jugendanwaltschaft zur Verfügung. „Dieses Handy wird im Dienstzimmer aufbewahrt und dem Kind bei Bedarf ausgehändigt.“ Ein weiteres Kind soll in absehbarer Zeit folgen.

Konkrete Falldetails wurden „aus Gründen des Kinderschutzes“ nicht kommuniziert. Nach APA-Informationen handelt es sich beim ersten Bewohner um einen Buben. Trotz des Einsatzes der sogenannten Orientierungshilfe sei es im Vorfeld nicht gelungen, das problematische Verhalten nachhaltig zu durchbrechen.

Angesichts einer akuten Selbst- und Fremdgefährdung „wurde die nächste Stufe des Fünf-Punkte-Plans umgesetzt, nämlich die Unterbringung in der Auszeit-WG“. Ein Aufenthalt in der Einrichtung am Stadtrand kann bis zu zwölf Wochen dauern. Die Maßnahme richtet sich an Kinder zwischen elf und 13 Jahren, die wiederholt schwere Delikte wie Raub oder Einbrüche begangen haben.

Rechtliche Grundlagen

Als rechtliche Grundlage für die Wohngemeinschaft mit zwei Betreuungsplätzen dienen das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit dem Heimaufenthaltsgesetz. Damit seien auf Landesebene sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden, hielt der Sprecher fest. Eine entsprechende Regelung auf Bundesebene, die geschlossene Einrichtungen dieser Art betrifft, steht weiterhin aus.

Den Vorwurf, der fehlende bundesgesetzliche Rahmen sei der eigentliche Grund für die Verschiebung des ursprünglich für Mai geplanten Starts auf Juli gewesen, wies die Stadtregierung am Mittwoch klar zurück. „Die Verzögerung ist ausschließlich auf die erforderlichen baulichen Adaptierungen zurückzuführen“, hieß es aus dem Büro der Stadträtin. „Gerade in der heiklen Startphase dieses Projekts musste jedes Detail im Ablauf und im Betreuungskonzept durchgeplant sein, damit die Maßnahme ab dem ersten Tag greift.“

Die Vizebürgermeisterin nutzte die Gelegenheit auch, um Kritik am SPÖ-geführten Justizministerium zu üben. Sie forderte eine bundesgesetzliche Regelung, die künftig eine rasche Anhaltung von Intensivtäterinnen und Intensivtätern in ganz Österreich ermöglichen soll. „Dass sich seit über einem Jahr eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit dieser Frage, bisher ohne Ergebnis, beschäftigt, sorgt im Sinne der Bevölkerung für Unverständnis“, kritisierte Emmerling. Justizministerin Anna Sporrer hatte erst vergangenen Freitag angekündigt, bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen.

Kritik am Projekt

Das Projekt ist nicht unumstritten – nach APA-Informationen auch innerhalb der Wiener Kinder- und Jugendhilfe selbst, der MA 11. Hinter vorgehaltener Hand wird dort bezweifelt, ob ein Aufenthalt von bis zu zwölf Wochen in der geschlossenen Wohngemeinschaft tatsächlich eine nachhaltige Verbesserung bewirken kann. Bereits in den vergangenen Monaten hatten das Vertretungsnetz, die Volksanwaltschaft sowie Personalvertreter innerhalb der Stadtverwaltung Kritik an dem Vorhaben geäußert.

Die Wiener ÖVP kündigte an, die Umsetzung der Auszeit-WG aufmerksam zu verfolgen. Offen bleibe die Frage, wie nachhaltig die Wirkung der Maßnahme über den Aufenthalt hinaus sei. Die Partei fordert ein tragfähiges Folgekonzept sowie eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters.

Die Wiener Grünen bezeichnen die Auszeit-WG als „Rückschritt“ und argumentieren, die knapp eine Million Euro, die die Einrichtung für zwei Kinder kostet, wären in einer Reform der MA 11, der Kinder- und Jugendhilfe, deutlich sinnvoller eingesetzt. Für die Einrichtung sind laut Budgetunterlagen jährliche Betriebskosten von rund 995.000 Euro vorgesehen, was einem kalkulierten Tagsatz von 1.349,24 Euro pro Kind für das Jahr 2026 entspricht.

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KO KOSMO-Redaktion
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