Die EU-Kommission intensiviert ihre Bemühungen zum Schutz junger Menschen im digitalen Raum. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte vor dem Europaparlament in Straßburg an, noch in diesem Jahr eine Expertengruppe einzuberufen. Diese soll konkrete Vorschläge für eine europaweite Altersgrenze bei der Nutzung sozialer Netzwerke wie TikTok, Instagram und Facebook erarbeiten.
Als Referenzmodell verwies von der Leyen auf Australien, wo bereits eine Regelung beschlossen wurde, die Jugendlichen erst ab 16 Jahren den Zugang zu sozialen Plattformen gestattet. Das australische Gesetz befindet sich allerdings noch im Gesetzgebungsverfahren und ist bisher nicht in Kraft getreten, wurde jedoch im Mai 2025 offiziell angekündigt. Die Debatte findet auch in der europäischen Bevölkerung Anklang: Eine YouGov-Erhebung aus Juni 2025 in Deutschland zeigt, dass mehr als 70 Prozent der Befragten ein Mindestalter befürworten. Während sich 57 Prozent für eine Grenze bei 16 Jahren aussprechen, plädieren 16 Prozent sogar für eine Freigabe erst ab 18 Jahren.
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Politische Kontroverse
In der deutschen Innenpolitik zeichnet sich keine einheitliche Position ab. Während Vertreter von SPD und Grünen Altersbeschränkungen unterstützen, äußert sich CSU-Chef Markus Söder skeptisch und warnt vor einem möglichen Reiz des Verbotenen. Demgegenüber mahnt der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), mit Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse: Studien belegten einen Zusammenhang zwischen frühem Konsum digitaler Inhalte und der Anfälligkeit für riskantes Verhalten sowie problematischen Drogenkonsum.
Digitale Umsetzung
Für die praktische Umsetzung der Altersbeschränkungen arbeitet die Kommission bereits an einer Verifizierungs-App. Diese soll perspektivisch in den geplanten digitalen EU-Ausweis integriert werden, dessen Einführung für Ende 2026 auch in Deutschland und Österreich vorgesehen ist. Von der Leyen untermauerte die Notwendigkeit der Maßnahmen mit einem prägnanten Vergleich: So wie der Zugang zu Tabakwaren und alkoholischen Getränken für Minderjährige eingeschränkt sei, bedürfe es auch beim Zugang zu sozialen Medien entsprechender Schutzmaßnahmen für junge Menschen.