Egal ob Kurse oder Fitnessenter: Viele Personen haben Verträge abgeschlossen und zahlen die Beiträge monatlich ein. Da seit Monatg überall 2G gilt, können Ungeimpfte an diese nicht mehr teilnehmen. Was macht man mit den laufenden Abos und Kursen?
Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) erklärte, dass ab Montag in Österreich überall 2G gelten wird, wo bis dato 3G galt. Allerdings gibt es auch eine Einschleifregelung: für vier Wochen gilt auch eine Einfach-Impfung in Kombination mit einem negativen PCR-Test als 2G-Nachweis. “Dies soll als Anreiz gelten”, betont der Kanzler.
Doch was passiert mit den ungeimpften Personen, die ein laufendes Abos und Kurse haben? Arbeiterkammer Steiermark hat in einem Interview mit Oe3 zwei Varianten präsentiert.
Ungeimpfte Konsumenten, die betroffen sind, müssen laut AK keine Beiträge bezahlen oder unter Vorbehalt zu zahlen und nach einem Gericht auf Rückzahlung zu hoffen. „Die sicherste Lösung wäre eine Einigung mit dem Unternehmen, dass der Vertrag ausgesetzt wird.“, sagt AK. Die verbundenen Regelungen müssen somit vereinbart werden.
Da die Regel keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage vorlegen kann, dürfen die Verträge der Abos und Kursen nicht gekündigt werden, sagt AK zu Oe3.
Quelle: Oe3-Artikel
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