Weil ihm die Bratwurst zu teuer war, griff ein betrunkener 18-Jähriger zum Notruftelefon. Die nächtliche Preisverhandlung endete im Polizeigewahrsam.
Nach einem Volksfestbesuch sorgte ein alkoholisierter 18-Jähriger für einen ungewöhnlichen Polizeieinsatz. Der junge Mann wollte noch Bratwürste erwerben, war jedoch mit dem geforderten Preis nicht einverstanden. Als seine Verhandlungsversuche mit dem Verkäufer scheiterten, griff er zum Telefon und wählte mehrfach die Notrufnummer 110.
Der Jugendliche beharrte laut Polizeibericht darauf, Wechselgeld zu erhalten, obwohl die Wurstverkäufer diese Forderung ablehnten. Als die alarmierten Beamten am Ort des Geschehens eintrafen, zeigte sich der Betrunkene uneinsichtig und wollte nicht akzeptieren, dass der Verkauf der Bratwürste zu den angegebenen Konditionen rechtmäßig war.
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Polizeiliche Konsequenzen
Die Einsatzkräfte erteilten dem 18-Jährigen daraufhin einen Platzverweis. Da er dieser Anordnung nicht Folge leistete, nahmen ihn die Beamten in Gewahrsam. Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen eingeleitet.
Besonders problematisch war, dass der Heranwachsende den Notruf mehrfach grundlos wählte, obwohl kein Notfall vorlag und die Polizei bereits vor Ort war. Der Missbrauch von Notrufen ist in Deutschland strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Diese Strafen fallen besonders hoch aus, wenn durch die Fehlanrufe echte Notfälle nicht rechtzeitig bearbeitet werden können.
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